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Erbrecht im Ausland: Welches Recht gilt für Auswanderer?

Erbrecht im Ausland – welches Recht gilt nach der EU-ErbVO, wie Rechtswahl funktioniert und was Auswanderer wissen müssen (2026).

Dein Testament ist wertlos — wenn du das falsche Recht anwendest

Du hast vor drei Jahren ein Testament geschrieben. Handschriftlich, beim Notar hinterlegt, alles nach deutschem Recht: deine Frau bekommt die Hälfte, deine zwei Kinder teilen den Rest. Pflichtteil? Ist berücksichtigt. Alles sauber.

Dann bist du nach Spanien ausgewandert. Lebst dort seit zwei Jahren. Und was du nicht weißt: Dein deutsches Testament wird möglicherweise nicht nach deutschem Recht abgewickelt. Sondern nach spanischem. Und im spanischen Erbrecht gelten völlig andere Regeln — regionale Sonderrechte in Katalonien, Pflichtteilsquoten, die sich von deutschen unterscheiden, Formvorschriften, die dein handschriftliches Testament möglicherweise nicht erfüllt.

Das ist keine theoretische Gefahr. Es passiert täglich — bei Auswanderern, die nicht wissen, dass sich mit dem Wohnsitz auch das anwendbare Erbrecht ändert. Seit der EU-Erbrechtsverordnung von 2015 ist der gewöhnliche Aufenthalt der entscheidende Anknüpfungspunkt — nicht mehr die Staatsangehörigkeit.

Dieser Artikel erklärt dir, welches Erbrecht nach deiner Auswanderung gilt, wie du per Rechtswahl das für dich passende Recht sicherst und was du konkret tun musst, damit dein Nachlass so geregelt wird, wie du es willst.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Erbrecht ist hochindividuell und länderspezifisch — zieh vor konkreten Entscheidungen einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt oder Notar hinzu. Stand: Juli 2026.


TL;DR — Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Seit 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO): Das Erbrecht richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers — nicht nach seiner Staatsangehörigkeit.
  • Du kannst per Rechtswahl (Art. 22 EU-ErbVO) das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen — z.B. deutsches Recht, auch wenn du in Spanien lebst.
  • Ohne Rechtswahl gilt das Recht deines Aufenthaltslandes — mit möglicherweise völlig anderen Pflichtteilsregeln, Erbquoten und Formvorschriften.
  • Die EU-ErbVO gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland.
  • Für Nicht-EU-Länder gelten bilaterale Abkommen oder das lokale IPR (internationales Privatrecht).
  • Handlungsempfehlung: Testament mit expliziter Rechtswahl erstellen — am besten in beiden Ländern (Wohnsitz + Heimat).

Die EU-Erbrechtsverordnung: Das neue Standardwerk

Was hat sich 2015 geändert?

Vor der EU-ErbVO (anwendbar seit 17.08.2015) hatte jedes EU-Land eigene Regeln, welches Erbrecht gilt. Deutschland knüpfte an die Staatsangehörigkeit an (Art. 25 EGBGB a.F.) — ein deutscher Staatsbürger wurde also nach deutschem Recht beerbt, egal wo er lebte. Frankreich dagegen knüpfte an den letzten Wohnsitz an. Italien an die Staatsangehörigkeit. Das Ergebnis: Chaos, Widersprüche, doppelte oder gar keine Zuständigkeit.

Die EU-ErbVO hat das vereinheitlicht. Ein Anknüpfungspunkt für alle: der gewöhnliche Aufenthalt (Art. 21 EU-ErbVO).

Art. 21: Gewöhnlicher Aufenthalt als Grundregel

"Auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte."

Was bedeutet "gewöhnlicher Aufenthalt"?

Es gibt keine starre Definition — es ist eine Gesamtbetrachtung:

  • Wo verbringst du die meiste Zeit?
  • Wo ist dein Lebensmittelpunkt (Familie, soziale Bindungen)?
  • Wo bist du beruflich tätig?
  • Wo bist du behördlich gemeldet?
  • Wie dauerhaft ist dein Aufenthalt?

Bei den meisten Auswanderern ist die Sache klar: Wenn du seit zwei Jahren in Portugal lebst, dort arbeitest und deine Familie dort ist, ist Portugal dein gewöhnlicher Aufenthalt. Dann gilt portugiesisches Erbrecht — sofern du keine Rechtswahl triffst.

Art. 22: Die Rechtswahl — dein wichtigstes Werkzeug

Die EU-ErbVO gibt dir ein mächtiges Instrument: Du kannst in deinem Testament explizit wählen, dass das Recht deiner Staatsangehörigkeit gelten soll.

"Eine Person kann für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört."

Beispiel: Du bist deutscher Staatsbürger, lebst in Spanien. In deinem Testament schreibst du: "Für meine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen wähle ich deutsches Recht gemäß Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012."

Folge: Dein gesamter Nachlass — auch deine Immobilie in Spanien — wird nach deutschem Erbrecht abgewickelt. Deutsche Pflichtteilsregeln, deutsche Erbfolge, deutsche Formvorschriften.

Einschränkungen der Rechtswahl

  • Du kannst nur das Recht deiner eigenen Staatsangehörigkeit wählen — nicht das eines beliebigen Landes.
  • Bei doppelter Staatsangehörigkeit kannst du zwischen beiden wählen.
  • Die Rechtswahl muss in Testamentsform erfolgen (handschriftlich oder notariell).
  • Die Wahl gilt für den gesamten Nachlass — eine Aufspaltung (z.B. Immobilien nach lokalem Recht, Rest nach deutschem Recht) ist nicht vorgesehen.

Warum die Rechtswahl für dich entscheidend ist

Deutsche Pflichtteilsregeln vs. andere Systeme

Das deutsche Erbrecht kennt den Pflichtteil (§§ 2303 ff. BGB): Bestimmte Angehörige (Kinder, Ehegatte, Eltern) können nicht vollständig enterbt werden. Sie haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils — als Geldforderung.

In anderen Ländern sieht das völlig anders aus:

Land Pflichtteilssystem Besonderheit
Deutschland Geldforderung (50 % des gesetzlichen Erbteils) Pflichtteilsberechtigte sind Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern
Spanien Legítima (1/3 bis 2/3 je nach Region) Regional sehr unterschiedlich (Katalonien vs. Kastilien)
Frankreich Réserve héréditaire (50-75 %) Abkömmlinge können nicht enterbt werden
England Keine Pflichtteilsquote Aber: Family Provision Claims (richterliche Korrektur)
USA Variiert nach Staat Kein bundesweites Pflichtteilsrecht
Schweiz Pflichtteil (50 % für Abkömmlinge, seit 2023 reduziert) Seit 2023 flexible als früher
Portugal Legítima (50-66 %) Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern geschützt
Dubai/VAE Scharia für Muslime, Wahl für Nicht-Muslime (DIFC Wills) Besondere Vorsicht geboten

Warum ist das wichtig? Wenn du z.B. dein gesamtes Vermögen deiner Frau hinterlassen willst und deine erwachsenen Kinder leer ausgehen sollen:

  • Deutsches Recht: Kinder behalten Pflichtteilsanspruch (Geldforderung)
  • Englisches Recht: Grundsätzlich möglich (keine Quote)
  • Französisches Recht: Unmöglich (Réserve héréditaire)

Die Rechtswahl gibt dir Kontrolle darüber, welches System gilt.

Viele Auswanderer haben kein Testament — oder eines ohne Rechtswahl. Das bedeutet: Im Todesfall entscheidet das Recht deines Aufenthaltslandes, und deine Familie steht vor einem System, das sie nicht kennt. Sprich mit uns, bevor es zu spät ist →


Praktische Umsetzung: So sicherst du dein Erbrecht ab

Schritt 1: Testament mit Rechtswahl erstellen

Ein Testament mit expliziter Rechtswahl ist der wichtigste Schritt. Die Formulierung sollte eindeutig sein:

Muster-Formulierung: "Ich, [Name], [Geburtsdatum], [Staatsangehörigkeit], mit gewöhnlichem Aufenthalt in [Land/Stadt], wähle gemäß Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 für meine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland als das Recht meiner Staatsangehörigkeit."

Schritt 2: Form beachten

Dein Testament muss formgültig sein. Die EU-ErbVO verweist in Art. 27 auf das Haager Testamentsform-Übereinkommen — danach ist ein Testament formgültig, wenn es die Formvorschriften eines der folgenden Rechte erfüllt:

  • Recht des Errichtungsortes (wo du das Testament schreibst)
  • Recht deiner Staatsangehörigkeit
  • Recht deines gewöhnlichen Aufenthalts
  • Recht des Lageortes von Immobilien (für immobilienbezogene Verfügungen)

Praxis-Tipp: Ein deutsches handschriftliches Testament (eigenhändig geschrieben und unterschrieben, § 2247 BGB) wird in den meisten Ländern anerkannt. Sicherheitshalber: Zusätzlich ein notarielles Testament im Aufenthaltsland.

Schritt 3: Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) vorbereiten

Das ENZ (Art. 62-73 EU-ErbVO) ist der "Erbschein für Europa" — es wird in allen EU-Staaten anerkannt und erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle erheblich. Es wird vom zuständigen Gericht des letzten Aufenthaltslandes ausgestellt.

Vorteil: Kein aufwändiges Anerkennungsverfahren in jedem einzelnen Land. Ein ENZ reicht für Bankkonten, Grundbücher und Behörden in der gesamten EU.

Schritt 4: Dokumentation

Stelle sicher, dass deine Erben wissen:

  • Wo dein Testament liegt (deutsches Zentrales Testamentsregister, Notar im Ausland)
  • Dass eine Rechtswahl getroffen wurde
  • Welcher Anwalt/Notar zuständig ist
  • Welche Vermögensgegenstände in welchem Land liegen

Sonderfälle und Komplikationen

Immobilien in mehreren Ländern

Grundsatz: Die Rechtswahl gilt für den gesamten Nachlass — auch für Immobilien im Ausland. Aber: Die Zwangsvollstreckung vor Ort kann problematisch sein. Manche Länder akzeptieren ausländisches Erbrecht nur widerwillig, wenn Grundbesitz betroffen ist.

Praxis: In Frankreich und Spanien werden Immobilien-Erbfälle grundsätzlich nach der EU-ErbVO abgewickelt — auch wenn das gewählte Recht deutsch ist. Aber die lokalen Notare müssen das umsetzen, was manchmal zu Verzögerungen führt.

Ehegattenrecht und Güterstand

Die EU-ErbVO regelt nur das Erbrecht — nicht den Güterstand (eheliches Güterrecht). Für den Güterstand gilt die EU-Güterrechtsverordnung (2016/1103). Das bedeutet: Der Güterstand kann nach einem anderen Recht beurteilt werden als die Erbfolge.

Beispiel: Du lebst in Frankreich, hast deutsches Erbrecht gewählt, aber keinen Ehevertrag. Der Güterstand richtet sich nach dem Recht eures ersten gemeinsamen Aufenthalts (Art. 26 EU-GüterVO). Wenn ihr zuerst in Deutschland gelebt habt: Zugewinngemeinschaft. Wenn zuerst in Frankreich: communauté réduite aux acquêts.

Steuern ≠ Erbrecht

Wichtig: Die Rechtswahl betrifft nur das materielle Erbrecht (Wer erbt was? Pflichtteil? Erbquoten?). Die Erbschaftsteuer richtet sich nach eigenen Regeln — und die sind von der Rechtswahl unabhängig.

Deutschland besteuert Erbfälle nach § 2 ErbStG in folgenden Fällen:

  • Erblasser oder Erbe ist Inländer (unbeschränkte Steuerpflicht)
  • Inlandvermögen liegt vor (beschränkte Steuerpflicht)
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Das Aufenthaltsland kann zusätzlich Erbschaftsteuer erheben. Manche Länder (Portugal, Schweiz kantonal, Neuseeland) erheben keine oder sehr niedrige Erbschaftsteuer — ein Faktor für die Standortwahl.


Nicht-EU-Länder: Andere Regeln

Schweiz

Die Schweiz wendet die EU-ErbVO nicht an (kein EU-Mitglied). Das Schweizer IPR (IPRG) bestimmt:

  • Schweizer mit letztem Wohnsitz in der Schweiz: Schweizer Recht gilt.
  • Ausländer mit letztem Wohnsitz in der Schweiz: Schweizer Recht gilt — außer der Erblasser hat in einem Testament sein Heimatrecht gewählt (Art. 90 IPRG).

Für deutsche Auswanderer in der Schweiz: Du kannst im Testament deutsches Recht wählen (Art. 90 Abs. 2 IPRG). Das wird von Schweizer Gerichten anerkannt. Empfehlung: unbedingt machen.

USA

Jeder US-Bundesstaat hat eigenes Erbrecht. Grundregel: Immobilien richten sich nach dem Recht des Belegenheitsstaats, bewegliches Vermögen nach dem Recht des Domizils. Eine "Rechtswahl" im deutschen Sinne gibt es nicht — aber Trusts können ähnliche Ziele erreichen.

VAE / Dubai

Für Nicht-Muslime gibt es seit 2015 die Möglichkeit, ein DIFC Will (Dubai International Financial Centre) zu erstellen, das nach Common-Law-Prinzipien abgewickelt wird. Ohne DIFC Will kann Scharia-Recht angewendet werden — mit völlig anderen Erbquoten.

Thailand

Thailand erkennt ausländische Testamente an, wendet aber thailändisches Recht auf in Thailand belegenes Vermögen an. Eine Rechtswahl im EU-Sinne gibt es nicht. Empfehlung: Separates thailändisches Testament für Thai-Vermögen.


Der Pflichtteil: Wer kann deine Pläne durchkreuzen?

Deutsches Pflichtteilsrecht (wenn du es wählst)

Wenn du per Rechtswahl deutsches Recht bestimmst, gelten die §§ 2303 ff. BGB:

  • Berechtigte: Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern (wenn keine Abkömmlinge)
  • Höhe: 50 % des gesetzlichen Erbteils
  • Art: Reine Geldforderung — kein Recht auf konkrete Nachlassgegenstände
  • Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§ 2332 BGB)
  • Pflichtteilsergänzung: Schenkungen der letzten 10 Jahre werden anteilig berücksichtigt (§ 2325 BGB)

Ordre public: Grenzen der Rechtswahl

Auch bei Rechtswahl kann das Gericht des Aufenthaltsstaates die Anwendung ablehnen, wenn sie gegen den "ordre public" (grundlegende Wertvorstellungen) verstößt. In der Praxis selten — aber theoretisch möglich, wenn z.B. das gewählte Recht Frauen oder nichteheliche Kinder benachteiligt.

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Häufige Fehler bei der erbrechtlichen Planung im Ausland

Fehler 1: Kein Testament — "wird schon passen"

Der häufigste Fehler überhaupt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge des Aufenthaltslandes. Und die kann radikal anders sein als das, was du dir vorstellst. In Frankreich erben Kinder obligatorisch — du kannst deinen Ehegatten nicht allein zum Erben machen. In manchen US-Bundesstaaten geht alles an den Ehegatten — Kinder gehen leer aus.

Fehler 2: Altes deutsches Testament nicht aktualisiert

Du hast 2015 ein Testament in Deutschland geschrieben — ohne Rechtswahl (weil du damals nicht wusstest, dass es das gibt). 2022 bist du nach Spanien gezogen. Dein Testament wird jetzt nach spanischem Recht ausgelegt. Die deutschen Begriffe ("Vorerbe", "Nacherbe", "Vermächtnis") haben im spanischen Recht keine direkte Entsprechung. Das Ergebnis: Auslegungsstreit, Kosten, Verzögerung.

Fehler 3: Immobilien im Ausland ignorieren

Viele Deutsche besitzen eine Ferienimmobilie in Spanien oder Italien und denken nicht daran, dass diese nach der EU-ErbVO ebenfalls dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts unterliegt. Wenn du in Portugal lebst und eine Immobilie in Spanien hast, gilt portugiesisches Erbrecht — auch für die spanische Immobilie. Das kann zu praktischen Problemen bei der Grundbuchumschreibung führen.

Fehler 4: Erbschaftsteuer ignorieren

Viele Auswanderer denken, mit dem Wegzug aus Deutschland sei auch die deutsche Erbschaftsteuer erledigt. Falsch. Deutschland besteuert noch bis zu 5 Jahre nach dem Wegzug (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Und bei Inlandvermögen (deutsche Immobilien, GmbH-Anteile) greift die beschränkte Steuerpflicht dauerhaft.

Fehler 5: Vorsorgevollmacht vergessen

Ein Testament regelt nur den Todesfall. Was passiert, wenn du im Ausland geschäftsunfähig wirst (Unfall, Krankheit)? Eine deutsche Vorsorgevollmacht wird im Ausland möglicherweise nicht anerkannt. Du brauchst eine Vollmacht, die im Aufenthaltsland formgültig ist — und eine Person vor Ort, die handlungsfähig ist.


Checkliste: Erbrecht für Auswanderer

  1. Prüfe deinen gewöhnlichen Aufenthalt: Welches Land würde ohne Rechtswahl gelten?
  2. Verstehe das lokale Erbrecht: Welche Pflichtteilsregeln, Erbquoten, Formvorschriften gelten dort?
  3. Treffe eine Rechtswahl: Wenn deutsches Recht dir mehr Kontrolle gibt — wähle es explizit im Testament.
  4. Erstelle ein neues Testament: Mit Rechtswahl-Klausel, in gültiger Form.
  5. Berücksichtige alle Länder: Wenn du Vermögen in mehreren Ländern hast, prüfe ob ein zweites Testament sinnvoll ist (für Vermögen, das nur lokal abgewickelt wird).
  6. Kläre den Güterstand: Gilt euer Ehevertrag im neuen Land? Braucht ihr einen neuen?
  7. Informiere deine Erben: Wo liegt das Testament? Wer ist zuständig?
  8. Erbschaftsteuer planen: Welche Länder erheben Steuer? Gibt es Freibeträge?
  9. Vorsorgevollmacht aktualisieren: Gilt sie im neuen Land? Brauchst du eine neue?
  10. Regelmäßig überprüfen: Bei jedem Wohnsitzwechsel, bei Geburt eines Kindes, bei Scheidung — Testament überprüfen.

FAQ — Häufig gestellte Fragen

Gilt mein deutsches Testament noch, wenn ich im Ausland lebe?

Formell ja — ein handschriftliches deutsches Testament ist in den meisten Ländern gültig (Haager Testamentsform-Übereinkommen). Aber das anwendbare Recht ändert sich mit deinem Aufenthalt. Ohne Rechtswahl wird dein Testament nach dem Recht deines Aufenthaltslandes ausgelegt — was zu anderen Ergebnissen führen kann.

Was passiert, wenn ich keine Rechtswahl treffe?

Dann gilt das Recht deines gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn du in Spanien lebst: spanisches Erbrecht. Das kann völlig andere Erbquoten, Pflichtteilsregeln und Formvorschriften bedeuten. Dein deutsches Testament wird dann nach spanischem Recht interpretiert.

Kann ich das Erbrecht meines Aufenthaltslandes wählen, obwohl ich Deutscher bin?

Nein. Art. 22 EU-ErbVO erlaubt nur die Wahl des Rechts deiner Staatsangehörigkeit. Du kannst als Deutscher nicht spanisches Recht wählen, wenn du in Spanien lebst — das gilt ohnehin als Grundregel (Art. 21). Du kannst nur deutsches Recht "zurückholen", wenn du meinst, es passt besser.

Brauche ich ein Testament in beiden Ländern?

Empfehlenswert, aber nicht zwingend. Ein Testament genügt rechtlich — solange es formgültig und eindeutig ist. In der Praxis erleichtert ein lokales Testament (im Aufenthaltsland, in der Landessprache, beim lokalen Notar) die Abwicklung erheblich.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Das ENZ ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das die Erbenstellung bestätigt — vergleichbar dem deutschen Erbschein, aber in allen EU-Staaten gültig. Es wird vom Gericht des letzten Aufenthaltsstaates des Erblassers ausgestellt und erspart aufwändige Anerkennungsverfahren in anderen Ländern.

Kann ich meinen Pflichtteil "umgehen" durch Rechtswahl?

Nur bedingt. Wenn du deutsches Recht wählst, gelten deutsche Pflichtteilsregeln. Wenn du ein anderes Recht gewählt hättest (weil du z.B. auch die britische Staatsbürgerschaft hast), könntest du ein Recht mit weniger strengen Pflichtteilsregeln wählen. Aber: ordre-public-Vorbehalt des Aufenthaltsstaates kann greifend werden.

Muss ich mein Testament ändern, wenn ich umziehe?

Dringend empfohlen. Jeder Wohnsitzwechsel in ein neues Land sollte Anlass sein, dein Testament zu überprüfen — insbesondere die Rechtswahl. Wenn du keine getroffen hast: jetzt nachholen. Wenn du eine hast: prüfen, ob sie im neuen Kontext noch passt.


Fazit: Kontrolle über deinen Nachlass — auch im Ausland

Das internationale Erbrecht ist komplex, aber die EU-ErbVO hat es für Auswanderer innerhalb Europas deutlich vereinfacht. Die Rechtswahl ist dein stärkstes Instrument: Mit einem Satz im Testament bestimmst du, welches Recht gilt — unabhängig davon, wo du lebst.

Aber: Nichtstun ist die schlechteste Option. Ohne Testament mit Rechtswahl kann dein Nachlass in einem Rechtssystem landen, das weder du noch deine Familie kennt. Die Abwicklung wird teurer, langwieriger und unberechenbarer.

Dein Nachlass betrifft nicht nur dich — sondern die Menschen, die du liebst. Sorge dafür, dass sie nicht in einem rechtlichen Dickicht stecken, wenn es soweit ist.

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Autor: Daniel Huber, MBA, B.A. Insurance and Finance | Freiheitspilot Fachlicher Review: Erbrecht/internationales Privatrecht Letzte Aktualisierung: Juli 2026

Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt, ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Erbrecht ist länderspezifisch und von individuellen Umständen abhängig. Konsultiere für deine konkrete Situation einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt oder Notar.

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