Steuer

Erbschaftssteuer und Auswandern: Was du wirklich wissen musst

Wie wirkt sich ein Wegzug auf Erbschaft und Schenkung aus? Freibeträge, 5-Jahres-Frist, DBA und Gestaltungsoptionen im Überblick.

Du planst deinen Wegzug aus Deutschland — und plötzlich taucht eine Frage auf, die viele erst viel zu spät stellen: Was passiert eigentlich mit der Erbschaftssteuer, wenn ich im Ausland lebe? Die ehrliche Antwort: Es ist komplizierter, als die meisten denken. Deutschland lässt bei Erbschaft und Schenkung nicht einfach los, nur weil du deine Koffer gepackt hast. Die sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht kann dich noch Jahre nach dem Umzug begleiten — und bei schlechter Planung droht sogar eine Doppelbesteuerung von über 50 Prozent.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und rechtzeitiger Planung lässt sich vieles gestalten. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Regeln gelten, wo die Fallstricke liegen und welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten du hast.

YMYL-Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Erbschafts- und Schenkungsfragen mit Auslandsbezug solltest du immer einen spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt hinzuziehen.


Die Grundregel: Wann greift die deutsche Erbschaftssteuer?

Das deutsche Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) kennt einen zentralen Grundsatz: Sobald entweder der Erblasser (also die Person, die vererbt) oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, greift die unbeschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet: Das gesamte Weltvermöegen wird besteuert — egal, wo es liegt.

Und hier kommt der entscheidende Punkt für Auswanderer: Es reicht nicht, dass du selbst ins Ausland ziehst. Solange deine Eltern, Kinder oder andere potenzielle Erblasser in Deutschland leben, bleibt die volle Erbschaftsteuerpflicht bestehen.

Die drei Steuerpflicht-Szenarien im Überblick

Szenario Steuerpflicht Was wird besteuert?
Erblasser oder Erbe lebt in Deutschland Unbeschränkt Gesamtes Weltvermöegen
Beide im Ausland, aber < 5 Jahre nach Wegzug Erweitert unbeschränkt Gesamtes Weltvermöegen
Beide im Ausland, > 5 Jahre nach Wegzug Beschränkt Nur deutsches Inlandsvermöegen

Was zählt als Inlandsvermöegen?

Bei beschränkter Steuerpflicht wird nur das sogenannte Inlandsvermöegen besteuert. Dazu gehören nach § 121 Bewertungsgesetz (BewG):

  • Inländisches Grundvermöegen (Immobilien, Grundstücke)
  • Inländisches Betriebsvermöegen (Einzelunternehmen, Betriebsstätten)
  • Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland (ab 10 % Beteiligung)
  • Anteile an Personengesellschaften mit inländischem Sitz
  • Forderungen, die durch inländisches Grundvermöegen gesichert sind

Nicht zum Inlandsvermöegen zählen: Bankguthaben bei deutschen Banken, börsennotierte Aktien unter 10 % Beteiligung, Lebensversicherungen. Das ist ein wichtiger Unterschied — denn diese Vermöegenswerte fallen bei beschränkter Steuerpflicht komplett aus der Besteuerung.


Die 5-Jahres-Frist: Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Hier liegt die größte Überraschung für viele Auswanderer: Auch wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland komplett aufgegeben hast, behandelt dich das Finanzamt weiterhin als Inländer — und zwar für bis zu fünf volle Jahre nach dem Wegzug (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG).

Was bedeutet das konkret?

  • Innerhalb der 5-Jahres-Frist: Du wirst steuerlich so behandelt, als würdest du noch in Deutschland leben. Dein gesamtes Weltvermöegen unterliegt der deutschen Erbschaftssteuer — mit den vollen Freibeträgen (bis zu 500.000 Euro für Ehegatten), aber eben auch mit der vollen Steuerlast.
  • Voraussetzung: Die Regel gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt, kann die Frist verkürzen — das hat aber weitreichende andere Konsequenzen.
  • Beide Seiten zählen: Es müssen sowohl der Erblasser als auch der Erbe länger als fünf Jahre im Ausland gelebt haben. Wenn du als Erbe seit sieben Jahren in Portugal lebst, dein Vater aber weiterhin in München wohnt, greift nach wie vor die unbeschränkte Steuerpflicht.

Sonderfall USA: 10 statt 5 Jahre

Im Verhältnis zu den USA gilt eine verlängerte Frist: Das DBA Deutschland–USA sieht statt der üblichen fünf Jahre eine Frist von zehn Jahren vor. Wer also in die USA auswandert, muss besonders langfristig planen.


Freibeträge: Der dramatische Unterschied

Bei den Freibeträgen zeigt sich, wie stark sich der Wohnsitz auswirkt. Während du bei unbeschränkter Steuerpflicht großzügige persönliche Freibeträge genießt, sieht das Bild bei beschränkter Steuerpflicht völlig anders aus.

Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht (2026)

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner 500.000 EUR
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 EUR
Enkel (Eltern vorverstorben) 400.000 EUR
Enkel (Eltern leben) 200.000 EUR
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 EUR
Geschwister, Nichten/Neffen u. a. 20.000 EUR

Freibeträge bei beschränkter Steuerpflicht

Früher galt bei beschränkter Steuerpflicht ein pauschaler Freibetrag von nur 2.000 Euro — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte diese Regelung als diskriminierend.

Seit 2017 gilt eine neue Berechnung: Du erhältst den anteiligen Freibetrag, berechnet nach dem Verhältnis von deutschem Inlandsvermöegen zum Gesamterwerb. In der Praxis bedeutet das:

Beispiel: Dein Vater lebt seit acht Jahren in Österreich, du seit zehn Jahren in Portugal. Er vererbt dir insgesamt 1.000.000 Euro, davon eine Wohnung in Hamburg im Wert von 300.000 Euro. Dein anteiliger Freibetrag als Kind beträgt: 400.000 EUR x (300.000 / 1.000.000) = 120.000 EUR. Das steuerpflichtige Inlandsvermöegen beträgt somit 180.000 EUR, worauf Erbschaftssteuer anfällt.

Steuersätze im Überblick (Steuerklasse I)

Steuerpflichtiger Erwerb bis Steuersatz
75.000 EUR 7 %
300.000 EUR 11 %
600.000 EUR 15 %
6.000.000 EUR 19 %
13.000.000 EUR 23 %
26.000.000 EUR 27 %
Über 26.000.000 EUR 30 %

Doppelbesteuerungsabkommen Erbschaftssteuer: Nur eine Handvoll

Bei der Einkommensteuer hat Deutschland über 90 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Bei der Erbschaftssteuer sieht das völlig anders aus. Es existieren lediglich sechs DBA für Erbschaft- und Schenkungsteuer:

DBA-Partnerstaat Status
Dänemark In Kraft
Frankreich In Kraft
Griechenland In Kraft
Schweden In Kraft (Schweden erhebt seit 2005 keine Erbschaftssteuer mehr)
Schweiz In Kraft (nur Erbschaftsteuer, nicht Schenkungsteuer)
USA In Kraft (10-Jahres-Frist)

Österreich: Das DBA wurde 2008 von deutscher Seite gekündigt. Österreich hat 2009 die Erbschaftssteuer abgeschafft — es gibt dort schlicht keine solche Steuer mehr.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für die große Mehrheit der Auswanderer — ob in Portugal, Spanien, Zypern, Dubai, Thailand oder Georgien — gibt es kein Erbschaftsteuer-DBA. Das heißt: Eine Doppelbesteuerung ist grundsätzlich möglich.

Deutschland kennt zwar die einseitige Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer nach § 21 ErbStG, aber diese greift nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht immer vollständig. In der Praxis sind Fälle mit einer Gesamtbelastung von über 50 Prozent dokumentiert — in Extremfällen sogar bis zu 70 Prozent.


Konkretes Rechenbeispiel: Familie Müller wandert nach Portugal aus

Nehmen wir die Familie Müller als Beispiel. Vater Thomas (62) und Mutter Sabine (60) wandern nach Portugal aus. Sohn Markus (35) bleibt in Deutschland.

Vermöegen von Thomas:

  • Einfamilienhaus in Köln: 600.000 EUR
  • Depot bei einer deutschen Bank: 400.000 EUR
  • Lebensversicherung: 200.000 EUR
  • Vermöegen in Portugal: 300.000 EUR
  • Gesamt: 1.500.000 EUR

Szenario 1: Thomas stirbt 3 Jahre nach dem Wegzug

Da Thomas noch keine fünf Jahre im Ausland lebt, greift die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Markus erbt das gesamte Vermöegen von 1.500.000 EUR.

  • Freibetrag als Kind: 400.000 EUR
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 1.100.000 EUR
  • Erbschaftssteuer (Steuerklasse I, 19 %): 209.000 EUR

Zusätzliches Problem: Portugal erhebt auf Immobilien eine Stempelsteuer (Imposto de Selo) von 10 % auf Erbschaften. Auf das Vermöegen in Portugal (300.000 EUR) fallen somit ca. 30.000 EUR an. Ohne DBA droht eine Gesamtbelastung von 239.000 EUR.

Szenario 2: Thomas stirbt 8 Jahre nach dem Wegzug

Jetzt greift nur noch die beschränkte Steuerpflicht. Besteuert wird nur das deutsche Inlandsvermöegen: Haus (600.000 EUR) + Depot (400.000 EUR) + Lebensversicherung (200.000 EUR) = 1.200.000 EUR.

  • Anteiliger Freibetrag: 400.000 x (1.200.000 / 1.500.000) = 320.000 EUR
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 880.000 EUR
  • Erbschaftssteuer (Steuerklasse I, 19 %): 167.200 EUR

Achtung: Da Markus weiterhin in Deutschland lebt, greift ohnehin die unbeschränkte Steuerpflicht über den Erben — mit dem vollen Freibetrag von 400.000 EUR. In diesem Fall wäre die Steuer sogar etwas niedriger. Die beschränkte Steuerpflicht wird erst relevant, wenn auch Markus ins Ausland gezogen wäre.


Gestaltungsmöglichkeiten: Was du vor dem Wegzug tun kannst

Es gibt legale Gestaltungsrahmen, die du kennen solltest. Wichtig: Jede dieser Strategien muss individuell geprüft werden — was für den einen funktioniert, kann für den anderen zum Bumerang werden.

1. Schenkung vor dem Wegzug

Durch eine rechtzeitige Schenkung vor dem Wegzug nutzt du die vollen persönlichen Freibeträge (400.000 EUR pro Kind, 500.000 EUR für Ehegatten). Der Vorteil: Diese Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre.

Beispiel: Ein Elternpaar überträgt vor dem Wegzug jeweils 400.000 EUR an jedes Kind — das sind 800.000 EUR pro Kind steuerfrei (je 400.000 EUR von Vater und Mutter).

2. Nießbrauch-Gestaltung

Du kannst eine Immobilie an deine Kinder übertragen und dir ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) vorbehalten. Der Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.

Beispiel (nach KPMG): Eine 60-jährige Mutter überträgt eine Immobilie (Verkehrswert 800.000 EUR, Jahresmieteinnahmen 29.000 EUR) mit Niesbrauchsvorbehalt. Der Wert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen. Nach Freibetrag kann die Schenkung komplett steuerfrei bleiben — während die Mutter weiterhin die Mieteinnahmen erhält.

Achtung: Bei einem späteren Verzicht auf den Nießbrauch entsteht eine zweite Schenkung. Plane den Zeitpunkt so, dass der 10-Jahres-Turnus für neue Freibeträge genutzt wird.

3. Familienpool / Familiengesellschaft

Durch die Gründung einer Familiengesellschaft (z. B. GbR oder KG) kann Vermöegen schrittweise und steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden. Die Beteiligung an der Gesellschaft wird nach bestimmten Bewertungsverfahren niedriger angesetzt als der tatsächliche Marktwert.

4. Wegzug in ein Land ohne Erbschaftssteuer

Einige Länder erheben keine Erbschaftssteuer: Österreich (seit 2009), Schweden (seit 2005), Norwegen, Portugal (Stempelsteuer statt klassischer Erbschaftssteuer, ca. 10 % auf Immobilien), Israel, Singapur und weitere. Aber denke daran: Die deutsche Steuerpflicht bleibt — mindestens fünf Jahre lang und bei Inlandsvermöegen sogar dauerhaft.

5. Deutsche Immobilien rechtzeitig umstrukturieren

Da deutsches Grundvermöegen immer der beschränkten Steuerpflicht unterliegt — egal wie lange du im Ausland lebst —, kann es sinnvoll sein, Immobilien vor dem Wegzug zu verkaufen, zu übertragen oder in eine steueroptimierte Struktur einzubringen. Hier lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater.

Zeitplan: Wann solltest du mit der Planung beginnen?

Die wichtigste Erkenntnis bei der Erbschaftssteuerplanung: Zeit ist deine wertvollste Ressource. Hier ein realistischer Zeitplan:

Zeitraum vor Wegzug Maßnahme
5+ Jahre Erste Schenkungen an Kinder/Ehegatten einleiten, Familienpool prüfen
3–5 Jahre Nießbrauch-Gestaltung bei Immobilien umsetzen, zweiten Freibetrag-Zyklus planen
1–2 Jahre Testamente aktualisieren, Rechtswahlklausel einfügen, lokalen Erbrechtsanwalt im Zielland konsultieren
6 Monate DBA-Situation prüfen, Inlandsvermöegen-Inventar erstellen, Familiengespräch führen
Vor Abmeldung Finale Abstimmung mit Steuerberater, alle Dokumente unterschrieben

Merke: Wer erst zwei Monate vor dem Umzug an die Erbschaftssteuer denkt, hat die wirkungsvollsten Optionen bereits verpasst. Die 10-Jahres-Zyklen für Freibeträge und die 5-Jahres-Frist für die erweiterte Steuerpflicht erfordern langfristiges Denken.


Erbrecht im Ausland: Die EU-Erbrechtsverordnung

Neben der Steuerfrage gibt es eine zweite, oft übersehene Dimension: das Zivilrecht. Welches Erbrecht gilt, wenn du im Ausland lebst?

Seit 2015: Wohnsitz-Prinzip statt Staatsangehörigkeit

Durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012) gilt seit August 2015 ein neues Prinzip: Nicht mehr die Staatsangehörigkeit entscheidet über das anwendbare Erbrecht, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Stirbt ein Deutscher in Spanien, gilt grundsätzlich spanisches Erbrecht — mit möglicherweise völlig anderen Regeln zu Pflichtteilen, Erbquoten und Enterbung.

Dein wichtigstes Instrument: Die Rechtswahl

Du kannst in deinem Testament ausdrücklich bestimmen, dass deutsches Erbrecht auf deinen Nachlass angewendet wird (Art. 22 EU-ErbVO). Diese Rechtswahlklausel ist für Auswanderer essenziell.

Formulierungsbeispiel: „Ich wähle für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland als das Recht meiner Staatsangehörigkeit."

Was passiert ohne Rechtswahl?

Ohne Rechtswahlklausel kann zum Beispiel Folgendes passieren:

  • In Spanien gibt es regionales Erbrecht — in Katalonien gelten andere Regeln als auf den Kanarischen Inseln.
  • In Frankreich gibt es kein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament ist unbekannt). Zudem kennt das französische Recht ein stärkeres Noterbrecht für Kinder — eine Enterbung ist dort nahezu unmöglich.
  • In Italien gilt ein ähnlich starker Pflichtteilsschutz. Überlebende Ehepartner und Kinder haben einen zwingenden Anspruch auf einen Anteil des Nachlasses.
  • In einigen Ländern existiert kein Pflichtteilsrecht, in anderen ist es stärker als in Deutschland.
  • Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Thailand oder Dubai werden von der EU-ErbVO nicht erfasst. Hier gelten die jeweiligen nationalen Kollisionsnormen — was die Situation noch unübersichtlicher macht.

Erbrecht vs. Erbschaftssteuer: Zwei verschiedene Dinge

Ein häufiges Missverständnis: Die EU-Erbrechtsverordnung regelt nur das Zivilrecht (Wer erbt? Wie viel? Welche Pflichtteile gibt es?). Die Besteuerung der Erbschaft wird davon nicht berührt. Es kann also sein, dass auf deinen Nachlass spanisches Erbrecht angewendet wird, du aber trotzdem deutsche Erbschaftssteuer zahlst. Diese Trennung von Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht führt in der Praxis zu erheblicher Komplexität.

Testament im Ausland: Checkliste

  1. Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts ausdrücklich ins Testament aufnehmen
  2. Zweisprachige Fassung erstellen (Deutsch + Landessprache)
  3. Notarielle Beurkundung im Wohnsitzland erwägen — für bessere Durchsetzbarkeit
  4. Europäisches Nachlasszeugnis kennen — es vereinfacht die grenzüberschreitende Abwicklung
  5. Regelmäßige Überprüfung — bei Umzug in ein anderes Land erneut prüfen lassen

Ehrlicher Realitätscheck

Lass uns offen sein: Die Kombination aus Erbschaftssteuer und Auswanderung gehört zu den komplexesten Themen im internationalen Steuerrecht. Hier sind die Fakten, die du akzeptieren musst:

  • Es gibt keinen einfachen Weg, die deutsche Erbschaftssteuer durch Auswanderung zu umgehen. Die 5-Jahres-Frist (bei USA 10 Jahre), die beschränkte Steuerpflicht auf Inlandsvermöegen und das Fehlen von DBA-Abkommen machen schnelle Lösungen unmöglich.
  • Deutsche Immobilien bleiben ein Dauerthema. Solange Grundvermöegen in Deutschland liegt, greift die beschränkte Steuerpflicht — ohne zeitliche Begrenzung.
  • Beide Seiten müssen planen. Es bringt wenig, wenn nur du auswanderst, deine Eltern aber in Deutschland bleiben. Die Steuerpflicht knüpft immer an beide Parteien an.
  • Doppelbesteuerung ist real. Bei nur sechs Erbschaftsteuer-DBA weltweit ist eine doppelte Besteuerung keine Theorie, sondern Alltag. Fälle mit über 50 Prozent Gesamtbelastung sind dokumentiert.
  • Früh planen zahlt sich aus. Die effektivsten Gestaltungen — Schenkungen, Nießbrauch, Familienpool — brauchen Jahre der Vorlaufzeit. Wer erst beim Erbfall über Steueroptimierung nachdenkt, hat die besten Optionen bereits verpasst.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Auswanderer in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, in den meisten Fällen. Wenn der Erblasser in Deutschland lebt, greift für dich als Erbe die unbeschränkte Steuerpflicht — egal, wo du wohnst. Erst wenn beide Parteien länger als fünf Jahre im Ausland leben und kein deutsches Inlandsvermöegen vorhanden ist, entfällt die deutsche Erbschaftssteuer vollständig.

Wie hoch ist der Freibetrag, wenn ich im Ausland lebe?

Das hängt davon ab, ob die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht greift. Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten die normalen Freibeträge (z. B. 400.000 EUR für Kinder). Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Freibetrag anteilig gekürzt — proportional zum Anteil des deutschen Inlandsvermöegens am Gesamterwerb.

Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer?

Deutschland hat nur sechs DBA für Erbschaftsteuer abgeschlossen: mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, der Schweiz und den USA. Für alle anderen Länder gibt es keinen vertraglichen Schutz vor Doppelbesteuerung. Die einseitige Anrechnung nach § 21 ErbStG bietet nur teilweisen Schutz.

Was passiert mit meinem Testament, wenn ich im Ausland lebe?

Seit 2015 gilt durch die EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Du kannst aber in deinem Testament ausdrücklich deutsches Erbrecht wählen (Rechtswahlklausel). Das ist für Auswanderer dringend empfohlen, um böse Überraschungen bei Pflichtteilen und Erbquoten zu vermeiden.

Lohnt es sich, vor dem Wegzug zu schenken?

Oft ja — aber nicht pauschal. Schenkungen vor dem Wegzug nutzen die vollen persönlichen Freibeträge und können die spätere Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren. Besonders bei Immobilien mit Nießbrauchsvorbehalt lassen sich steuergünstige Gestaltungen realisieren. Die Planung sollte aber Jahre vor dem Wegzug beginnen und professionell begleitet werden.


Dein nächster Schritt

Erbschaftssteuer und Auswanderung erfordern eine vorausschauende Planung — idealerweise Jahre vor dem tatsächlichen Wegzug. Je früher du die Weichen stellst, desto mehr Gestaltungsspielraum hast du.

Du willst wissen, wie sich dein Wegzug auf deine konkrete Erbschaftssituation auswirkt? In einem persönlichen Gespräch können wir deine individuelle Lage analysieren und dir zeigen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Vereinbare dein kostenloses Check-up →


Weiterführende Artikel


Quellen

  1. Lorenz & Partners: „Deutsche Erbschafts- und Schenkungsteuer bei Expats" (2025). lorenz-partners.com
  2. Rose & Partner: „Erbschaftsteuer international für Auslandsvermögen bzw. Ausländer" (2025). rosepartner.de
  3. Bundesfinanzministerium: „Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich — Stand 1.1.2026" (2026). bundesfinanzministerium.de
  4. Haufe: „Erbschaftsteuer — Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht: Freibeträge und Tarif" (2025). haufe.de
  5. Kutter Law: „Die beschränkte Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland" (2025). kutterlaw.com
  6. KPMG: „Steuertipp: Immobilienschenkung und Nießbrauch" (2023). kpmg.com
  7. Auswärtiges Amt: „Wichtige Änderungen hinsichtlich des auf Erbfälle anwendbaren Rechts (EuErbVO)" (2024). germany.info

Nächster Schritt

Finde in wenigen Minuten deine Route.

Der Freiheits-Check zeigt dir, welcher Weg zu deiner Situation passt — und sagt dir auch, wenn keiner passt.