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Rente im Ausland beziehen: Steuern, Krankenversicherung und die Fallstricke, die kaum jemand kennt

Deutsche Rente im Ausland beziehen 2026: Steuern, Krankenversicherung, DBA, Riester/Rürup und Ländervergleich. Alles, was du vor dem Umzug wissen musst.

Du hast jahrzehntelang eingezahlt, dir deinen Ruhestand verdient -- und jetzt trägst du dich mit dem Gedanken, ihn dort zu verbringen, wo das Leben leichter, wärmer oder einfach schöner ist. Die gute Nachricht vorweg: Ja, du kannst deine deutsche Rente im Ausland beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist aktuell rund 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder weltweit.

Aber -- und dieses Aber ist entscheidend -- zwischen "die Rente kommt an" und "du behältst auch genug davon" liegt ein Minenfeld aus Steuerrecht, Krankenversicherungsfragen und bürokratischen Stolperfallen. Genau hier verlieren viele Auswanderer im Ruhestand mehrere Tausend Euro pro Jahr, weil sie die Regeln nicht kennen.

In diesem Leitfaden bekommst du die komplette Übersicht: Wie deine Rente ins Ausland fließt, was der Fiskus davon will, wie du krankenversichert bleibst und welche Länder sich steuerlich besonders lohnen -- ehrlich, aktuell und ohne Schönfärberei.

Wird die deutsche Rente überhaupt ins Ausland überwiesen?

Kurz: Ja. Die gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt -- unabhängig davon, wo dein Wohnsitz ist. Zum 1. Juli 2026 steigt sie um 4,24 Prozent auf einen aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Bei 45 Entgeltpunkten entspricht das einer Standardrente von 1.913,40 Euro brutto.

Was du bei der Überweisung beachten musst

Die DRV überweist auf jedes Konto weltweit -- auch auf ein ausländisches. Allerdings trägst du die Überweisungsgebühren und das Währungsrisiko. Ein deutsches Konto zu behalten, kann sich deshalb lohnen: Du vermeidest Wechselkursabzüge und hast eine stabile Basis für laufende Zahlungen in Deutschland (Versicherungen, Steuern, eventuelle Mieteinnahmen).

Der jährliche Lebensnachweis

Einmal pro Jahr musst du der DRV beweisen, dass du noch lebst. Für rund 1,2 Millionen Auslandsrentner läuft das inzwischen automatisch über digitalen Datenaustausch. Für alle anderen schickt die DRV eine Lebensbescheinigung per Post -- seit 2024 geht das auch vollständig digital per QR-Code und POSTIDENT-App. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem ein verpflichtendes elektronisches Bescheinigungsverfahren für alle Abkommensstaaten.

EU, Abkommensstaaten und Länder ohne Abkommen

Nicht in jedem Land bekommst du deine volle Rente ohne Abzüge:

  • EU/EWR/Schweiz: Stärkster Schutz. Rente wird ungekürzt ausgezahlt, Versicherungszeiten werden angerechnet.
  • Bilaterale Abkommensstaaten (z. B. USA, Australien, Japan, Türkei): Rente wird in der Regel vollständig gezahlt. Deutschland hat mit 21 Staaten solche Sozialversicherungsabkommen.
  • Länder ohne Abkommen (z. B. Thailand, Kambodscha, viele afrikanische Staaten): Einschränkungen bei bestimmten Rentenbestandteilen möglich. Ausländische Beitragszeiten werden nicht angerechnet.

Steuern auf die Rente im Ausland: Die große Falle

Hier wird es komplex -- und teuer, wenn du die Regeln nicht kennst. Denn deine Rente ist nicht automatisch steuerfrei, nur weil du im Ausland lebst. Im Gegenteil: Für viele Auslandsrentner wird die Steuerlast sogar höher als in Deutschland.

Ein häufiger Irrtum: "Ich lebe nicht mehr in Deutschland, also muss ich dort keine Steuern zahlen." Das stimmt so nicht. Deutschland besteuert deine Rente weiterhin, solange kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen, also ein zwischenstaatlicher Vertrag zur Vermeidung doppelter Besteuerung) dem Wohnsitzland das alleinige Besteuerungsrecht gibt. Und selbst dann greift unter Umständen die Rückfallklausel -- dazu später mehr.

Beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht

Sobald du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, wirst du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das klingt nach weniger Steuern -- ist es aber nicht. Denn als beschränkt Steuerpflichtiger verlierst du den Grundfreibetrag. 2026 liegt dieser bei 12.096 Euro. Deine Rente wird also ab dem ersten Euro besteuert.

Die Rettung: Wenn mindestens 90 Prozent deiner Einkünfte aus Deutschland stammen (was bei den meisten Rentnern der Fall ist), kannst du beim Finanzamt Neubrandenburg einen Antrag nach Paragraph 1 Absatz 3 EStG stellen. Damit wirst du auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt -- inklusive Grundfreibetrag.

Der Besteuerungsanteil deiner Rente

Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab:

Rentenbeginn Besteuerungsanteil
2005 oder früher 50 %
2010 60 %
2020 80 %
2026 84 %
ab 2058 100 %

Der steuerfreie Anteil wird einmalig in Euro festgeschrieben und bleibt lebenslang konstant. Wer 2026 in Rente geht, muss also 84 Prozent seiner Bruttorente versteuern.

Das zuständige Finanzamt

Für alle im Ausland lebenden Rentner mit deutschen Renteneinkünften ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zuständig. Dort reichst du deine Steuererklärung ein -- auch aus dem Ausland.

Praxis-Tipp: Kümmere dich frühzeitig um den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Viele Rentner erfahren erst Jahre später vom Finanzamt Neubrandenburg, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen -- und bekommen dann Nachforderungen für mehrere Jahre auf einmal. Die Erklärung kannst du über ELSTER online einreichen, auch aus dem Ausland.

Beispielrechnung: So wirkt sich die Steuerlast konkret aus

Nehmen wir einen Rentner mit 1.800 Euro Bruttorente (Rentenbeginn 2020, Besteuerungsanteil 80 Prozent):

  • Steuerpflichtiger Anteil: 1.800 EUR x 12 Monate x 80 % = 17.280 EUR
  • In Deutschland (unbeschränkt steuerpflichtig): Grundfreibetrag 12.096 EUR abgezogen = 5.184 EUR zu versteuern. Steuer: ca. 250 EUR jährlich.
  • Im Ausland (beschränkt steuerpflichtig, ohne Antrag): Kein Grundfreibetrag. 17.280 EUR voll zu versteuern. Steuer: ca. 1.800 EUR jährlich.
  • Differenz: Rund 1.550 EUR pro Jahr -- nur weil der Antrag fehlt.

Dieses Beispiel zeigt: Ein einziges Formular kann über Hunderte Euro jährlich entscheiden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Wer besteuert was?

Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land das Recht hat, deine Rente zu besteuern. Es gibt drei Grundkonstellationen:

1. Nur das Wohnsitzland besteuert

In den meisten DBA liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat. Wenn du zum Beispiel nach Griechenland ziehst, besteuert Griechenland deine Rente -- Deutschland verzichtet. Das ist der häufigste Fall und oft vorteilhaft, wenn der Steuersatz im Wohnsitzland niedriger ist.

2. Nur Deutschland besteuert

Einige DBA (z. B. mit Kanada) sehen vor, dass der Quellenstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht behält. Dann zahlst du in Deutschland Steuern -- der Wohnsitzstaat stellt frei.

3. Die Rückfallklausel: Wenn niemand besteuert, besteuert Deutschland

Achtung -- das ist die gefährlichste Falle. Wenn das DBA dem Wohnsitzland das Besteuerungsrecht gibt, dieses Land die Rente aber gar nicht besteuert, fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück.

Das BFH-Urteil vom September 2025 hat das drastisch bestätigt: Ein in Portugal lebender Rentner hatte über den NHR-Status (Residente Não Habitual) zehn Jahre lang Steuerfreiheit genossen. Deutschland forderte dennoch 77.456 Euro nach -- unter Berufung auf die Subject-to-tax-Klausel im DBA. Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht. Dieses Urteil ist ein Warnsignal für jeden, der in ein Land mit Steuerfreiheit auf Renten auswandert.

Ländervergleich: Wo sich der Ruhestand steuerlich lohnt

Griechenland: 7-Prozent-Flatrate für Rentner

Griechenland bietet seit 2020 eine Sondersteuer von nur 7 Prozent auf ausländische Einkünfte -- einschließlich Renten. Das Programm läuft 10 Jahre. Voraussetzung: Du hattest in mindestens 5 der letzten 6 Jahre keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland. Laut dem Global Retirement Index von International Living belegt Griechenland 2026 sogar den ersten Platz als bestes Land für den Ruhestand.

Mit niedrigen Lebenshaltungskosten (1.500-2.000 Euro monatlich für ein komfortables Leben), voller EU-Krankenversicherung und einer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur in den städtischen Gebieten ist Griechenland aktuell eines der attraktivsten Ziele für Rentner. Das DBA Deutschland-Griechenland sieht vor, dass das Wohnsitzland besteuert -- und mit der 7-Prozent-Flatrate ist die Steuerlast kalkulierbar und niedrig.

Portugal: Das Ende der goldenen Ära

Portugals legendärer NHR-Status mit bis zu 10 Jahren Steuerfreiheit auf ausländische Renten ist seit 2024 für Neuanträge geschlossen. Bestandsschutz gilt nur für bestehende NHR-Inhaber. Für Neuankömmlinge gelten die regulären portugiesischen Steuersätze (14,5 bis 48 Prozent), wobei durch das DBA eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Dazu kommt das BFH-Urteil 2025, das die Rückfallklausel stärkte. Portugal bleibt lebenswert -- steuerlich hat es aber seinen Sonderstatus verloren.

Panama: Null Prozent auf ausländische Einkünfte

Panama erhebt grundsätzlich keine Steuern auf Einkünfte aus dem Ausland -- auch nicht auf deine deutsche Rente. Zusätzlich bietet das Pensionado-Visum Vergünstigungen bei Gesundheitsversorgung, Transport und Unterhaltung. Achtung: Kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland -- das bedeutet Einschränkungen bei bestimmten Rentenbestandteilen und den Wegfall der GKV. Eine private internationale Krankenversicherung ist Pflicht.

Thailand: Günstig leben, aber Versicherungsfrage klären

In Thailand ist selbst mit 500 bis 1.000 Euro Rente ein angenehmes Leben möglich. Das Retirement-Visum ab 50 Jahren macht den Aufenthalt unkompliziert. Steuerlich behandelt Thailand ausländische Einkünfte, die nicht nach Thailand überwiesen werden, steuerfrei. Aber: Kein EU-Land, kein Sozialversicherungsabkommen -- die GKV endet, und eine private Auslandskrankenversicherung kostet für einen 70-Jährigen zwischen 200 und 600 Euro monatlich.

Achtung bei Thailand: Das Retirement-Visum (Non-Immigrant O-A) verlangt seit einigen Jahren den Nachweis einer Krankenversicherung mit mindestens 40.000 USD stationärer und 10.000 USD ambulanter Deckung. Ohne diesen Nachweis bekommst du das Visum nicht verlängert.

Ländervergleich auf einen Blick

Land Steuersatz auf Rente Krankenversicherung Monatliche Lebenshaltung DBA mit DE
Griechenland 7 % (Sonderstatus) EU-GKV bleibt 1.500-2.000 EUR Ja
Portugal 14,5-48 % (NHR geschlossen) EU-GKV bleibt 1.800-2.500 EUR Ja
Panama 0 % auf ausländische Einkünfte Private KV nötig 1.200-1.800 EUR Nein
Thailand 0 % (bei Nicht-Überweisung) Private KV nötig 800-1.500 EUR Ja

Krankenversicherung als Rentner im Ausland

Die Krankenversicherung ist neben den Steuern die zweitwichtigste Baustelle beim Auswandern im Ruhestand. Eine Fehlentscheidung hier kann schnell mehrere Hundert Euro monatlich kosten.

Innerhalb der EU/EWR/Schweiz

Warst du in Deutschland pflichtversichert in der GKV, bleibst du auch bei einem Umzug innerhalb der EU grundsätzlich versichert. Deine deutsche Krankenkasse meldet dich über das strukturierte Datensatzverfahren (früher Formular E-121) bei der Krankenkasse im neuen Wohnsitzland an. Diese erbringt die Leistungen vor Ort und rechnet mit deiner deutschen Kasse ab.

Wichtig: Du erhältst die Leistungen nach dem Recht des Wohnsitzlandes -- nicht nach deutschem Recht. In Griechenland bekommst du also griechische Kassenleistungen, die sich von deutschen unterscheiden können.

Außerhalb der EU

Bei einem Umzug in Nicht-EU-Länder ruht deine GKV-Mitgliedschaft mit der Wohnsitzverlegung. Du brauchst eine private internationale Krankenversicherung. Die Kosten hängen stark von Alter und Zielland ab:

Altersgruppe Monatliche Kosten (Richtwert)
55-60 Jahre 80-200 EUR
60-70 Jahre 150-400 EUR
70-80 Jahre 200-600 EUR

GKV-Anwartschaft: Die Rückfahrkarte

Wenn du dir die Rückkehr nach Deutschland offenhalten willst, ist eine GKV-Anwartschaft sinnvoll. Sie sichert dir das Recht auf Wiederaufnahme in deine gesetzliche Krankenversicherung -- ohne erneute Prüfung. Die Kosten sind überschaubar, aber die Kasse ist nicht zur Anwartschaft verpflichtet. Kläre das vor der Abmeldung schriftlich.

Sonderfall über 55: Wer bei der Rückkehr älter als 55 ist und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war, hat stark eingeschränkten Zugang zur GKV. Ohne Anwartschaft oder Pflichtversicherung durch eine Anstellung landest du in der privaten Krankenversicherung -- oft zu deutlich höheren Beiträgen.

Pflegeleistungen im Ausland

Pflegegeld wird weltweit gezahlt -- und in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten reicht es deutlich weiter. In EU-Ländern wie Polen, Kroatien oder Bulgarien kannst du fast alle Pflegeleistungen nutzen. In Thailand oder der Türkei erhältst du nur das Pflegegeld, keine Sachleistungen.

Ein Beispiel: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 573 Euro monatlich. In Deutschland reicht das kaum für eine Teilzeitpflegekraft. In Thailand oder auf den Philippinen finanziert dieser Betrag eine Vollzeit-Betreuung mit eigenem Zimmer. Wer die Pflege im Alter im Ausland plant, sollte diesen Punkt früh in die Überlegungen einbeziehen.

Betriebsrenten und Pensionen im Ausland

Neben der gesetzlichen Rente beziehen viele Auswanderer auch Betriebsrenten oder Beamtenpensionen. Die Regelungen unterscheiden sich:

  • Beamtenpensionen: Werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, unabhängig vom Wohnsitz. Die meisten DBA weisen dem Quellenstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht zu. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlandes besitzt.
  • Betriebsrenten: Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen DBA. In vielen Fällen besteuert das Wohnsitzland. Die Auszahlung erfolgt regulär auf dein Konto -- ob in Deutschland oder im Ausland.

Riester und Rürup im Ausland: Was passiert mit der Zusatzrente?

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist beim Auswandern besonders tückisch:

  • Innerhalb der EU/EWR: Dank eines EuGH-Urteils von 2009 musst du die Förderung nicht zurückzahlen. Deine Riester-Rente wird regulär ausgezahlt.
  • Außerhalb der EU/EWR: Du verlierst den Anspruch auf künftige Zulagen und musst die bisherige Förderung (Zulagen + Steuervorteile) zurückzahlen. Allerdings kannst du bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) eine Stundung beantragen -- falls du später zurückkehrst, wird die Rückforderung erlassen.
  • Besteuerung: Riester-Renten werden zu 100 Prozent nachgelagert besteuert. Als beschränkt Steuerpflichtiger im Ausland fällt der Grundfreibetrag weg -- ab dem ersten Euro.

Ab 2027 wichtig: Das neue Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab. Bestehende Verträge können weiterlaufen oder unter bestimmten Bedingungen wechseln.

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente ist unkomplizierter: Sie wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt, eine Rückforderung der Förderung gibt es nicht. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente -- eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Wo du Steuern zahlst, hängt vom DBA ab -- in den meisten Fällen im Wohnsitzland.

Strategisch wichtig: Wenn du noch vor dem Auswandern in die Ansparphase bist, kannst du 2026 bis zu 30.826 Euro (Alleinstehende) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen -- zu 100 Prozent. Das kann sich lohnen, um die Steuerlast im letzten Jahr mit deutschem Wohnsitz zu senken.

Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027

Am 27. März 2026 hat der Bundestag eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Es bietet flexible Entnahmepläne statt fester Rentenpläne und steuerfreie Umschichtungen in der Ansparphase. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen oder unter bestimmten Bedingungen wechseln.

Für Auswanderer ist noch nicht abschließend geklärt, wie das neue Depot bei einem Wohnsitz außerhalb der EU behandelt wird. Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast und bald auswandern willst, solltest du vor dem Wechsel ins neue System prüfen, welche Variante in deiner Situation günstiger ist.

Ehrlicher Realitätscheck

Rente im Ausland klingt nach Freiheit, Sonne und niedrigen Kosten. Und ja -- für viele ist es genau das. Aber die Realität hat auch Kanten:

  • Die Grundfreibetrag-Falle ist real. Ohne Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zahlst du ab dem ersten Euro Steuern. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro monatlich und einem Besteuerungsanteil von 80 Prozent sind das schnell 1.000 bis 2.000 Euro jährlich, die du vermeidbar verlierst.
  • Das BFH-Urteil 2025 hat die Spielregeln geändert. Steuerfreiheit im Wohnsitzland bedeutet nicht automatisch, dass du nirgends Steuern zahlst. Deutschland holt sich das Besteuerungsrecht zurück.
  • Krankenversicherung wird im Alter teuer. Wer mit 65 in ein Nicht-EU-Land zieht, zahlt schnell 300 bis 500 Euro monatlich für eine private Auslandskrankenversicherung -- Tendenz steigend mit jedem Lebensjahr.
  • Bürokratie verschwindet nicht. Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg, Lebensnachweis, Krankenversicherungsmeldungen -- der Papierkram läuft weiter, nur jetzt über längere Distanzen.
  • Pflegefall im Ausland ist ein anderes Thema. Sachleistungen der deutschen Pflegeversicherung gibt es außerhalb der EU kaum. Nur das Pflegegeld wird weltweit gezahlt.

Die Lösung: Plane früh, kläre Steuern und Versicherung vor dem Umzug, und rechne konservativ. Wer sich vorbereitet, kann den Ruhestand im Ausland voll genießen -- ohne böse Überraschungen.

FAQ: Häufige Fragen zur Rente im Ausland

Wird meine deutsche Rente gekürzt, wenn ich ins Ausland ziehe?

Innerhalb der EU/EWR und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wird deine gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt. In Ländern ohne Abkommen können bestimmte Rentenbestandteile (z. B. Zurechnungszeiten) wegfallen. Die reguläre Altersrente aus eigenen Beiträgen wird aber grundsätzlich weltweit gezahlt.

Muss ich meine Rente im Ausland in Deutschland versteuern?

Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnsitzland ab. In vielen Fällen besteuert das Wohnsitzland -- aber wenn dieses Land die Rente nicht besteuert, kann Deutschland über die Rückfallklausel zugreifen. Ohne Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht entfällt außerdem dein Grundfreibetrag.

Behalte ich meine gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich auswandere?

Innerhalb der EU/EWR/Schweiz: Ja, als pflichtversicherter Rentner bleibst du GKV-versichert und erhältst Leistungen im Wohnsitzland. Außerhalb der EU: Nein, die GKV-Mitgliedschaft ruht. Du brauchst eine private internationale Krankenversicherung.

Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich die EU verlasse?

Bei einem dauerhaften Umzug außerhalb der EU/EWR musst du die bisherige Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurückzahlen. Du kannst aber eine Stundung bei der ZfA beantragen -- bei Rückkehr nach Deutschland wird die Rückforderung erlassen.

Welches Land ist steuerlich am besten für Rentner?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es von deiner individuellen Situation abhängt. Griechenland bietet aktuell mit der 7-Prozent-Flatrate ein attraktives Modell. Panama besteuert ausländische Einkünfte gar nicht. Aber: Steuervorteile allein sollten nie der einzige Grund für einen Umzug sein -- Lebensqualität, Gesundheitsversorgung und persönliche Präferenzen zählen mindestens genauso.

Dein nächster Schritt

Die Rente im Ausland zu beziehen ist möglich -- aber die Details entscheiden darüber, ob du finanziell gewinnst oder verlierst. Steuerliche Behandlung, Krankenversicherung, DBA-Regelungen und Riester/Rürup-Fragen greifen ineinander. Ohne klaren Fahrplan riskierst du Tausende Euro an vermeidbaren Steuerlasten oder Versicherungslücken.

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Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung (2025): Rentenatlas 2025 -- Rentenzahlungen ins Ausland. deutsche-rentenversicherung.de
  2. Bundesfinanzhof (2025): Urteil Az. X R 1/24 vom 3. September 2025 -- Rückfallklausel im DBA Deutschland-Portugal. Zitiert nach lto.de
  3. Buerger-Geld.org (2026): Deutsche Rente im Ausland 2026: Alle aktuellen Regelungen im Überblick. buerger-geld.org
  4. Perspektive Ausland (2026): Krankenversicherung für Rentner im Ausland 2026. perspektiveausland.com
  5. Vereinigte Lohnsteuerhilfe (2025): Rentenzahlungen ins und aus dem Ausland: Steuerliche Konsequenzen. vlh.de
  6. Transparent-beraten.de (2026): Riester-Rente im Ausland -- Alle Regelungen 2026. transparent-beraten.de

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