Die wichtigste Zahl, die kein Rechner im Netz dir zeigt
Du weißt, dass es die Wegzugsbesteuerung gibt. Vielleicht hast du unseren Grundlagenartikel zur Wegzugsbesteuerung 2026 gelesen. Vielleicht kennst du auch schon die sieben Gestaltungswege, um sie zu vermeiden. Aber eine Frage bleibt offen — und sie ist für die meisten GmbH-Gesellschafter die dringendste überhaupt:
Wie hoch wird die Wegzugssteuer konkret — in Euro?
Die Antwort ist nicht trivial. Sie hängt von vier Variablen ab: dem Wert deiner Anteile, deinen ursprünglichen Anschaffungskosten, der Bewertungsmethode und deinem persönlichen Steuersatz. In diesem Artikel zerlegen wir die Berechnung Schritt für Schritt — mit drei konkreten Rechenbeispielen für GmbH-Werte von 200.000, 1.000.000 und 5.000.000 Euro.
Kein Rechner kann dir diese Arbeit vollständig abnehmen. Aber nach diesem Artikel verstehst du die Mechanik — und weißt, an welchen Stellschrauben du drehen kannst.
Die Grundformel: So berechnet das Finanzamt die Wegzugssteuer
Die Wegzugsbesteuerung nach Par. 6 AStG funktioniert wie eine fiktive Veräußerung nach Par. 17 EStG. Die Formel ist im Kern einfach:
Gemeiner Wert der Anteile - Anschaffungskosten = fiktiver Veräußerungsgewinn
Fiktiver Veräußerungsgewinn x Teileinkünfteverfahren x persönlicher Steuersatz = Wegzugssteuer
Das Finanzamt behandelt deine GmbH-Anteile so, als hättest du sie am Tag des Wegzugs zum vollen Marktwert (dem sogenannten gemeinen Wert) verkauft. Von diesem Wert werden deine ursprünglichen Anschaffungskosten abgezogen — also das, was du tatsächlich für die Anteile bezahlt hast. Die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn.
Die vier Bausteine im Detail
1. Gemeiner Wert (Par. 11 BewG) Der aktuelle Verkehrswert deiner Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs. Diesen zu ermitteln, ist der komplizierteste Teil der ganzen Berechnung — dazu gleich mehr.
2. Anschaffungskosten Was du für die Anteile bezahlt hast. Bei einer Gründung typischerweise das Stammkapital (25.000 Euro bei einer Standard-GmbH). Bei einem Kauf der tatsächliche Kaufpreis. Bei einer Erbschaft oder Schenkung die historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers.
3. Teileinkünfteverfahren (Par. 3 Nr. 40c EStG) Von dem fiktiven Gewinn sind nur 60 % steuerpflichtig. 40 % bleiben steuerfrei. Aber Achtung: Im Gegenzug sind auch die Anschaffungskosten nur zu 60 % abzugsfähig (Par. 3c Abs. 2 EStG).
4. Persönlicher Einkommensteuersatz Der Gewinn wird mit deinem individuellen Steuersatz besteuert — progressiv von 14 % bis 45 %, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Freibetrag nach Par. 17 Abs. 3 EStG
Es gibt einen Freibetrag von bis zu 9.060 Euro auf den Veräußerungsgewinn. Allerdings wird dieser Freibetrag gekürzt, sobald der Gewinn 36.100 Euro übersteigt. Bei einem Gewinn von 45.160 Euro ist der Freibetrag vollständig aufgezehrt. In der Praxis spielt er bei der Wegzugsbesteuerung daher fast nie eine Rolle — die betroffenen Werte sind in aller Regel deutlich höher.
Der schwierigste Teil: Wie wird der Wert deiner GmbH-Anteile ermittelt?
Die gesamte Wegzugssteuer steht und fällt mit einer einzigen Zahl: dem gemeinen Wert deiner Anteile am Tag des Wegzugs. Und genau hier wird es kompliziert — denn für nicht börsennotierte GmbH-Anteile gibt es keinen öffentlichen Marktpreis. Das Finanzamt muss den Wert schätzen, und du hast das Recht, eine andere Bewertung vorzulegen.
Drei Verfahren kommen in der Praxis zum Einsatz:
Methode 1: Das vereinfachte Ertragswertverfahren (Par. 199–203 BewG)
Das ist die Standardmethode des Finanzamts und wird angewendet, wenn kein alternatives Gutachten vorgelegt wird.
So funktioniert es:
- Durchschnittsertrag ermitteln: Der bereinigte Durchschnittsgewinn der letzten drei Wirtschaftsjahre wird als nachhaltiger Jahresertrag herangezogen (Par. 201 BewG).
- Steuerabzug: Vom Durchschnittsertrag werden pauschal 30 % für Ertragsteuern abgezogen (Par. 202 Abs. 3 BewG).
- Kapitalisierung: Der bereinigte Ertrag wird mit dem Faktor 13,75 multipliziert (Par. 203 BewG). Dieser Faktor ist seit 2016 gesetzlich fixiert und entspricht einem Kapitalisierungszins von ca. 7,27 %.
Formel:
Unternehmenswert = (Durchschnittsertrag - 30 % Steuerabzug) x 13,75
Untergrenze: Der so ermittelte Wert darf nicht unter dem Substanzwert (Vermögenswerte minus Schulden) liegen.
Vorteil: Einfach, vorhersehbar, kostengünstig. Kein Gutachter nötig.
Nachteil: Der Faktor 13,75 ist pauschal und führt bei vielen KMU zu einer deutlichen Überbewertung. Er berücksichtigt weder Inhaberabhängigkeit noch branchenspezifische Risiken noch sinkende Ertragsaussichten. Ein Unternehmen, das nur läuft, weil der Gründer 60 Stunden pro Woche reinhängt, ist nicht das 13,75-Fache seines Jahresertrags wert — aber genau das setzt das Finanzamt an.
Methode 2: IDW S1-Gutachten (Ertragswertverfahren nach IDW-Standard)
Das IDW S1-Verfahren des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist die anerkannte Alternative zum vereinfachten Verfahren. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 02.12.2020 (Az. II R 5/19) bestätigt: Du als Steuerpflichtiger hast das Wahlrecht, welches Verfahren angewandt wird.
So funktioniert es:
Ein Wirtschaftsprüfer erstellt ein individuelles Bewertungsgutachten, das die tatsächlichen Ertragsaussichten, Risikofaktoren, Inhaberabhängigkeit und Marktposition deiner GmbH berücksichtigt. Statt des pauschalen Faktors 13,75 wird ein unternehmensindividueller Kapitalisierungszins ermittelt — der bei risikoreichen KMU deutlich höher ausfällt, was zu einem niedrigeren Unternehmenswert führt.
Vorteil: Oft deutlich niedrigerer Wert als beim vereinfachten Verfahren. In einem konkreten BFH-Fall ermittelte der Gutachter einen Wert von 6,5 Mio. Euro, während das Finanzamt über 13,9 Mio. Euro ansetzte — eine Differenz von über 7 Mio. Euro.
Nachteil: Kosten zwischen 4.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Komplexität. Dauer: 2 bis 6 Wochen. Das Finanzamt prüft das Gutachten und kann Einwände erheben.
Wann lohnt es sich? Als Faustregel: Wenn die Differenz zwischen vereinfachtem Ertragswert und geschätztem IDW-Wert so groß ist, dass die Steuerersparnis die Gutachtenkosten um ein Vielfaches übersteigt. Bei einer GmbH mit 1 Mio. Euro Wertdifferenz und einem effektiven Steuersatz von 27 % wären das rund 270.000 Euro Ersparnis — für ein Gutachten, das vielleicht 15.000 Euro kostet.
Methode 3: Substanzwertverfahren (Mindestwert)
Der Substanzwert ist die buchhalterische Untergrenze: Alle Vermögenswerte der GmbH (Immobilien, Maschinen, Bankguthaben, Forderungen) abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten.
Vorteil: Bildet den absoluten Boden der Bewertung.
Nachteil: Für die meisten aktiven GmbHs ist der Substanzwert weit unter dem Ertragswert. Ein Beratungsunternehmen mit wenig Sachanlagen aber hohen Gewinnen wird nach dem Substanzwert dramatisch unterbewertet. Das Finanzamt akzeptiert den Substanzwert nur, wenn er höher liegt als der Ertragswert — was in der Praxis selten vorkommt.
Zusammenfassung: Bewertungsmethoden im Vergleich
| Kriterium | Vereinfachtes Ertragswertverfahren | IDW S1-Gutachten | Substanzwert |
|---|---|---|---|
| Grundlage | Durchschnittsertrag x 13,75 | Individuelle Ertragsprognose | Vermögenswerte - Schulden |
| Kosten | Keine (Finanzamt rechnet) | 4.000–25.000 EUR | Gering (Bilanz genügt) |
| Dauer | Sofort | 2–6 Wochen | Sofort |
| Ergebnis | Oft zu hoch für KMU | Oft deutlich niedriger | Oft zu niedrig (Mindestgrenze) |
| Wahlrecht | Standard | Ja (BFH II R 5/19) | Nur als Untergrenze |
Rechenbeispiel 1: Klein-GmbH mit 200.000 Euro Wert
Ausgangslage: Sarah hat eine Beratungs-GmbH, die sie 2018 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet hat. Die GmbH erwirtschaftet einen durchschnittlichen Jahresgewinn von ca. 30.000 Euro nach Bereinigung. Sarah zieht 2026 nach Lissabon.
Schritt 1: Gemeiner Wert ermitteln (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
- Durchschnittsertrag letzte 3 Jahre: 30.000 EUR
- Abzug 30 % pauschale Ertragsteuer: -9.000 EUR
- Bereinigter Jahresertrag: 21.000 EUR
- Kapitalisierung: 21.000 x 13,75 = 288.750 EUR
Das Finanzamt setzt den gemeinen Wert auf 288.750 Euro an.
Hinweis: Da Sarah ein IDW S1-Gutachten anfertigen ließ, das die starke Inhaberabhängigkeit und das hohe Branchenrisiko berücksichtigt, wurde ein Wert von 200.000 Euro festgestellt. Wir rechnen mit diesem Wert weiter.
Schritt 2: Fiktiver Veräußerungsgewinn
- Gemeiner Wert: 200.000 EUR
- Anschaffungskosten (Stammkapital): 25.000 EUR
- Fiktiver Gewinn: 175.000 EUR
Schritt 3: Teileinkünfteverfahren anwenden
- Steuerpflichtiger Anteil (60 %): 105.000 EUR
- Steuerfreier Anteil (40 %): 70.000 EUR
- Abziehbare Anschaffungskosten (60 % von 25.000): 15.000 EUR
- Nicht abziehbar (40 % von 25.000): 10.000 EUR
- Zu versteuernder Betrag: 105.000 - 15.000 = 90.000 EUR
Hinweis: Das Teileinkünfteverfahren wird auf den gesamten Vorgang angewendet — 60 % des Veräußerungspreises und 60 % der Anschaffungskosten. In der Netto-Betrachtung ergibt das: 60 % des Gewinns von 175.000 EUR = 105.000 EUR zu versteuern. Wir verwenden im Folgenden die vereinfachte Berechnung: 60 % x Gewinn.
Schritt 4: Einkommensteuer berechnen
Angenommen, Sarah hat im Wegzugsjahr keine weiteren wesentlichen Einkünfte:
- Zu versteuerndes Einkommen aus Wegzugssteuer: 105.000 EUR
- Durchschnittssteuersatz bei 105.000 EUR: ca. 35 %
- Einkommensteuer: ca. 36.750 EUR
- Solidaritätszuschlag (5,5 %): ca. 2.021 EUR
- Gesamte Wegzugssteuer: ca. 38.771 EUR
Zusammenfassung Beispiel 1
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gemeiner Wert (IDW-Gutachten) | 200.000 EUR |
| Anschaffungskosten | 25.000 EUR |
| Fiktiver Gewinn | 175.000 EUR |
| Davon steuerpflichtig (60 %) | 105.000 EUR |
| Einkommensteuer + Soli | ca. 38.800 EUR |
| Effektiver Steuersatz auf den Gewinn | ca. 22,2 % |
Sarah zahlt rund 38.800 Euro Wegzugssteuer auf einen Gewinn, den sie nie realisiert hat. Das sind etwa 19,4 % des gesamten Firmenwerts.
Rechenbeispiel 2: Mittelstands-GmbH mit 1 Mio. Euro Wert
Ausgangslage: Marco ist Alleingesellschafter einer E-Commerce-GmbH, die er 2015 für 25.000 Euro gegründet hat. Der durchschnittliche Jahresgewinn (bereinigt) liegt bei 120.000 Euro. Marco zieht 2026 nach Dubai.
Schritt 1: Gemeiner Wert
Vereinfachtes Ertragswertverfahren (was das Finanzamt ansetzen würde):
- Durchschnittsertrag: 120.000 EUR
- Abzug 30 %: -36.000 EUR
- Bereinigter Jahresertrag: 84.000 EUR
- Kapitalisierung: 84.000 x 13,75 = 1.155.000 EUR
IDW S1-Gutachten (was ein Gutachter ansetzen könnte):
- Unter Berücksichtigung von Inhaberabhängigkeit, Wettbewerbsdruck und Plattformrisiken: 1.000.000 EUR
Wir rechnen mit dem Gutachtenwert von 1.000.000 Euro.
Schritt 2: Fiktiver Veräußerungsgewinn
- Gemeiner Wert: 1.000.000 EUR
- Anschaffungskosten: 25.000 EUR
- Fiktiver Gewinn: 975.000 EUR
Schritt 3: Teileinkünfteverfahren
- Steuerpflichtiger Anteil (60 %): 585.000 EUR
Schritt 4: Einkommensteuer
Angenommen, Marco hat im Wegzugsjahr ein reguläres Gehalt von 80.000 Euro:
- Zu versteuerndes Einkommen gesamt: 665.000 EUR (80.000 + 585.000)
- Grenzsteuersatz ab 277.826 EUR: 45 % (Reichensteuersatz)
- Durchschnittssteuersatz bei 665.000 EUR: ca. 42 %
- Einkommensteuer auf die 585.000 EUR Wegzugsgewinn (Grenzbetrachtung): ca. 260.000 EUR
- Solidaritätszuschlag (5,5 %): ca. 14.300 EUR
- Gesamte Wegzugssteuer: ca. 274.300 EUR
Zusammenfassung Beispiel 2
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gemeiner Wert (IDW-Gutachten) | 1.000.000 EUR |
| Anschaffungskosten | 25.000 EUR |
| Fiktiver Gewinn | 975.000 EUR |
| Davon steuerpflichtig (60 %) | 585.000 EUR |
| Einkommensteuer + Soli | ca. 274.300 EUR |
| Effektiver Steuersatz auf den Gewinn | ca. 28,1 % |
Marco zahlt rund 274.300 Euro — mehr als ein Viertel seines Firmenwerts. Und kein einziger Euro ist tatsächlich geflossen. Hätte er kein IDW-Gutachten anfertigen lassen und das Finanzamt den vereinfachten Ertragswert von 1.155.000 Euro angesetzt, läge die Steuer bei rund 320.000 Euro. Das Gutachten spart ihm also rund 46.000 Euro.
Rechenbeispiel 3: Holding-Struktur mit 5 Mio. Euro Wert
Ausgangslage: Lisa hält 100 % an einer Verwaltungs-GmbH (Holding), die wiederum Beteiligungen an drei operativen Gesellschaften hält. Der durchschnittliche Jahresertrag der Holding (konsolidiert durch Gewinnausschüttungen der Töchter) beträgt 500.000 Euro. Lisa hat die Holding 2012 für 25.000 Euro gegründet. Sie zieht 2026 in die Schweiz.
Schritt 1: Gemeiner Wert
Vereinfachtes Ertragswertverfahren:
- Durchschnittsertrag: 500.000 EUR
- Abzug 30 %: -150.000 EUR
- Bereinigter Jahresertrag: 350.000 EUR
- Kapitalisierung: 350.000 x 13,75 = 4.812.500 EUR
IDW S1-Gutachten:
- Unter Berücksichtigung der Holdingstruktur, diversifizierter Ertragsquellen und stabiler Cashflows: 5.000.000 EUR
In diesem Fall liegt das IDW-Gutachten sogar höher als das vereinfachte Verfahren — bei stabilen, diversifizierten Unternehmen kann das vorkommen. Wir rechnen mit 5.000.000 Euro.
Schritt 2: Fiktiver Veräußerungsgewinn
- Gemeiner Wert: 5.000.000 EUR
- Anschaffungskosten: 25.000 EUR
- Fiktiver Gewinn: 4.975.000 EUR
Schritt 3: Teileinkünfteverfahren
- Steuerpflichtiger Anteil (60 %): 2.985.000 EUR
Schritt 4: Einkommensteuer
Lisa hat im Wegzugsjahr ein Geschäftsführerinnen-Gehalt von 120.000 Euro:
- Zu versteuerndes Einkommen gesamt: 3.105.000 EUR
- Spitzensteuersatz: 45 % (greift ab 277.826 EUR)
- Einkommensteuer auf 2.985.000 EUR Wegzugsgewinn (Grenzbetrachtung, nahezu vollständig im Spitzensteuersatz): ca. 1.340.000 EUR
- Solidaritätszuschlag (5,5 %): ca. 73.700 EUR
- Gesamte Wegzugssteuer: ca. 1.413.700 EUR
Zusammenfassung Beispiel 3
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gemeiner Wert (IDW-Gutachten) | 5.000.000 EUR |
| Anschaffungskosten | 25.000 EUR |
| Fiktiver Gewinn | 4.975.000 EUR |
| Davon steuerpflichtig (60 %) | 2.985.000 EUR |
| Einkommensteuer + Soli | ca. 1.413.700 EUR |
| Effektiver Steuersatz auf den Gewinn | ca. 28,4 % |
Lisa schuldet dem Finanzamt über 1,4 Millionen Euro — für Anteile, die sie weiterhin hält. Das sind 28,3 % des Firmenwerts. Ohne das Teileinkünfteverfahren wären es rund 47 % gewesen.
Das Teileinkünfteverfahren: Warum nur 60 % besteuert werden
Das Teileinkünfteverfahren nach Par. 3 Nr. 40 Buchstabe c EStG ist der größte einzelne Entlastungsfaktor bei der Wegzugssteuer. Es sorgt dafür, dass der fiktive Veräußerungsgewinn nicht in voller Höhe besteuert wird:
- 60 % des Gewinns werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- 40 % des Gewinns bleiben steuerfrei.
Im Gegenzug können auch die Anschaffungskosten und Veräußerungskosten nur zu 60 % steuermindernd abgezogen werden (Par. 3c Abs. 2 EStG). In der Praxis ist das bei der Wegzugssteuer weniger relevant, weil die Anschaffungskosten (oft nur 25.000 Euro Stammkapital) im Verhältnis zum Firmenwert gering sind.
Effektive Steuerbelastung durch das Teileinkünfteverfahren
| Persönlicher Steuersatz | Effektiver Steuersatz auf den Gesamtgewinn | Mit Soli (5,5 %) |
|---|---|---|
| 30 % (mittleres Einkommen) | 18,0 % | 18,99 % |
| 35 % | 21,0 % | 22,16 % |
| 42 % (Spitzensteuersatz) | 25,2 % | 26,59 % |
| 45 % (Reichensteuersatz) | 27,0 % | 28,49 % |
Die effektive Steuerbelastung liegt also in aller Regel zwischen 19 % und 28,5 % des fiktiven Veräußerungsgewinns — je nach Einkommenshöhe im Wegzugsjahr.
Wichtig: Kirchensteuer kommt obendrauf
Falls du Kirchenmitglied bist, werden zusätzlich 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer auf die Einkommensteuer erhoben. Das kann den effektiven Steuersatz auf den Wegzugsgewinn auf bis zu 30,5 % treiben. Ein Kirchenaustritt vor dem Wegzug spart bei hohen Firmenwerten schnell einen fünfstelligen Betrag.
Stundung und Ratenzahlung: 7 Jahre Zeit
Seit der Reform 2022 (ATAD-Umsetzungsgesetz) gilt für alle Wegzüge — egal ob in die EU, den EWR oder in einen Drittstaat — eine einheitliche Regelung zur Ratenzahlung nach Par. 6 Abs. 4 AStG:
So funktioniert die Ratenzahlung
- Antrag erforderlich: Du musst die Ratenzahlung aktiv beim Finanzamt beantragen.
- 7 gleiche Jahresraten: Die Wegzugssteuer wird auf sieben gleichmäßige Raten verteilt.
- Zinsfrei: Die Stundung ist zinsfrei — ein erheblicher Vorteil bei hohen Beträgen.
- Sicherheitsleistung: Das Finanzamt verlangt in der Regel eine Sicherheit — etwa eine Bankbürgschaft, Grundschuld oder Verpfändung von Wertpapieren.
Konkretes Beispiel: Marcos Ratenzahlung
Marco aus Beispiel 2 schuldet 274.300 Euro Wegzugssteuer. Bei Ratenzahlung:
- Jahresrate: 274.300 / 7 = 39.186 EUR pro Jahr
- Laufzeit: 7 Jahre
- Zinsen: 0 EUR
Das macht die Belastung handhabbar — aber die Sicherheitsleistung kann eine Hürde sein. Eine Bankbürgschaft über 274.300 Euro kostet je nach Bank 1–3 % pro Jahr, also 2.700 bis 8.200 Euro jährlich.
Wann wird die Restschuld sofort fällig?
Die gesamte noch offene Wegzugssteuer wird in einer Summe fällig, wenn (Par. 6 Abs. 4 Satz 5 AStG):
- eine Jahresrate nicht fristgerecht gezahlt wird,
- du die Anteile ganz oder teilweise veräußerst,
- du die Anteile in eine Kapitalgesellschaft einlegst,
- die GmbH aufgelöst oder liquidiert wird,
- du Insolvenz anmeldest,
- Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr erfolgen, deren Wert mehr als 25 % des gemeinen Werts der Anteile zum Wegzugszeitpunkt übersteigt.
Der letzte Punkt ist besonders tückisch: Wenn du dir nach dem Wegzug Gewinne ausschütten lässt, die in Summe mehr als ein Viertel des Anteilswerts betragen, wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
Alte Rechtslage vs. neue Rechtslage
| Aspekt | Wegzüge bis 31.12.2021 | Wegzüge ab 01.01.2022 |
|---|---|---|
| EU/EWR-Wegzug | Dauerhafte zinslose Stundung | 7 Jahresraten gegen Sicherheit |
| Drittstaat-Wegzug | 5 Jahresraten | 7 Jahresraten gegen Sicherheit |
| Sicherheitsleistung | Nur bei Drittstaat | Immer erforderlich |
| Wertminderungsklausel | Ja (Anpassung bei Wertverlust) | Nein (ersatzlos gestrichen) |
Die neue Rechtslage ist für EU/EWR-Wegzüge deutlich härter als früher. Der EuGH prüft derzeit, ob die Abschaffung der dauerhaften Stundung europarechtskonform ist — eine Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet.
Sonderfälle, die du kennen solltest
Verluste: Kein negativer Wegzugsgewinn
Wenn der gemeine Wert deiner Anteile am Wegzugstag unter deinen Anschaffungskosten liegt — also ein fiktiver Verlust entstünde — greift die Wegzugsbesteuerung nicht. Par. 6 AStG erfasst nur den Vermögenszuwachs, nicht den Verlust. Das klingt zunächst positiv, hat aber eine Kehrseite: Du kannst den Verlust auch nicht steuerlich geltend machen.
Mehrere Beteiligungen
Hältst du Anteile an mehreren Kapitalgesellschaften, wird die Wegzugssteuer für jede Beteiligung separat berechnet. Ein Verlust bei Beteiligung A kann nicht mit einem Gewinn bei Beteiligung B verrechnet werden. Jede Beteiligung wird isoliert betrachtet.
Ehepaare und Lebenspartner
Wenn beide Partner Anteile halten, wird die Wegzugssteuer für jeden einzeln berechnet. Die Zusammenveranlagung kann allerdings den Durchschnittssteuersatz beeinflussen. Wenn nur ein Partner hohe stille Reserven hat und der andere wenig Einkommen, kann das Splittingverfahren den Steuersatz merklich senken.
Achtung: Auch eine unentgeltliche Übertragung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten löst die Wegzugsbesteuerung aus — selbst wenn beide zusammen im Ausland leben.
Erbschaft und Schenkung
Bei der Wegzugsbesteuerung gelten als Anschaffungskosten die historischen Kosten des Rechtsvorgängers. Hast du Anteile von deinem Vater geerbt, der die GmbH 1990 für 50.000 DM gegründet hat, sind deine Anschaffungskosten 25.565 Euro (umgerechnet). Der Wertzuwachs seit 1990 — also über 35 Jahre — wird bei deinem Wegzug vollständig besteuert.
Step-Up: Neue Anschaffungskosten nach Wegzugssteuer
Ein wichtiges Detail: Wenn du die Wegzugssteuer vollständig bezahlt hast, gelten deine Anteile danach als zum gemeinen Wert erworben (Par. 6 Abs. 1 Satz 4 AStG). Dein Zuzugsstaat setzt also den Wegzugswert als neue Anschaffungskosten an. Dadurch wird der bis zum Wegzug entstandene Wertzuwachs nicht nochmal besteuert — vorausgesetzt, das DBA zwischen Deutschland und dem Zuzugsstaat eine entsprechende Wertverknüpfungsklausel enthält (z. B. DBA Schweiz, DBA USA, DBA Österreich).
Was senkt die Wegzugssteuer? 6 legale Hebel
Vorab: Dieser Artikel erklärt, wie die Berechnung funktioniert. Für ausführliche Vermeidungsstrategien lies unseren Praxis-Guide: 7 Wege, die Wegzugssteuer zu vermeiden. Hier konzentrieren wir uns auf die Hebel, die direkt die Höhe der Berechnung beeinflussen.
Hebel 1: Unternehmensbewertung durch IDW S1-Gutachten senken
Der größte Einzelhebel. Wie oben gezeigt, kann ein IDW S1-Gutachten den angesetzten Firmenwert erheblich reduzieren — besonders bei inhaberabhängigen, risikoreichen oder schrumpfenden Unternehmen. Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen ist durch den BFH bestätigt (II R 5/19).
Steuerersparnis-Potential: Bei einer GmbH mit 1 Mio. Euro Ertragswert (vereinfacht) und 700.000 Euro IDW-Wert: rund 80.000 Euro weniger Wegzugssteuer.
Hebel 2: Anschaffungskosten erhöhen (vor dem Wegzug)
Höhere Anschaffungskosten bedeuten einen niedrigeren fiktiven Gewinn. Möglichkeiten:
- Kapitalerhöhung: Wenn du vor dem Wegzug weiteres Kapital in die GmbH einlegst und dafür Anteile erhältst, steigen deine Anschaffungskosten.
- Nachträgliche Anschaffungskosten: Bestimmte Zuzahlungen (z. B. Gesellschafterdarlehen, die in Eigenkapital gewandelt werden) können die Anschaffungskosten erhöhen. Die Details sind komplex und sollten steuerlich beraten werden.
Hebel 3: Einkünfte im Wegzugsjahr minimieren
Da der fiktive Gewinn progressiv besteuert wird, beeinflusst dein sonstiges Einkommen im Wegzugsjahr den Steuersatz. Verschiebe wenn möglich größere Einkünfte (Boni, Gewinnausschüttungen, Abfindungen) in andere Jahre.
Steuerersparnis-Potential: Bei einem Wegzugsgewinn von 500.000 EUR (60 %) kann ein Unterschied im Durchschnittssteuersatz von 42 % vs. 38 % rund 20.000 Euro ausmachen.
Hebel 4: Kirchenaustritt vor dem Wegzug
Die Kirchensteuer (8–9 % der Einkommensteuer) erhöht die Wegzugssteuer spürbar. Bei einer Steuerlast von 274.300 Euro (Beispiel 2) kommen mit Kirchensteuer nochmals rund 22.000 bis 25.000 Euro hinzu.
Hebel 5: Ratenzahlung nutzen und Zeit gewinnen
Selbst wenn die Ratenzahlung die Steuer nicht senkt, gibt sie dir sieben Jahre zinsfreie Stundung. In dieser Zeit können sich Umstände ändern — beispielsweise eine Rückkehr nach Deutschland, die die Steuer rückwirkend entfallen lässt.
Hebel 6: Rückkehr innerhalb von 7 (oder 12) Jahren
Nach Par. 6 Abs. 3 AStG entfällt die Wegzugssteuer rückwirkend, wenn du innerhalb von sieben Jahren (auf Antrag verlängerbar auf zwölf Jahre) wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland wirst. Du brauchst beim Wegzug keine Rückkehrabsicht nachzuweisen (BFH, 21.12.2022, Az. I R 55/19). Mehr dazu in unserem Artikel zu den Vermeidungsstrategien.
Interaktion mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein häufiges Missverständnis: Viele GmbH-Gesellschafter glauben, ein DBA zwischen Deutschland und dem Zuzugsstaat schütze sie vor der Wegzugssteuer. Das ist falsch.
DBA schützt nicht vor der Wegzugssteuer
Die Wegzugsbesteuerung nach Par. 6 AStG greift unabhängig davon, ob ein DBA besteht. Es gibt keine Sperrwirkung durch das DBA. Deutschland besteuert den fiktiven Gewinn zum Zeitpunkt des Wegzugs — und das DBA kann daran nichts ändern, weil der Besteuerungszeitpunkt vor dem Wegzug liegt (Deutschland ist zu diesem Zeitpunkt noch der Ansässigkeitsstaat).
Was das DBA allerdings regelt: Schutz vor Doppelbesteuerung
Wenn du deine Anteile später tatsächlich verkaufst, besteuert dein neuer Wohnsitzstaat den Veräußerungsgewinn. Ohne DBA-Klausel würde der gleiche Wertzuwachs zweimal besteuert — einmal durch die Wegzugssteuer in Deutschland, einmal beim tatsächlichen Verkauf im Ausland.
Neuere DBA (z. B. DBA Schweiz, DBA USA, DBA Österreich) enthalten sogenannte Wertverknüpfungsklauseln: Der Zuzugsstaat setzt den Wegzugswert als neue Anschaffungskosten an und besteuert nur den Wertzuwachs, der nach dem Wegzug entstanden ist.
Länder ohne DBA oder ohne Wertverknüpfungsklausel
Bei Wegzug in Länder ohne DBA oder ohne entsprechende Klausel besteht das Risiko einer echten Doppelbesteuerung. In Deutschland kann dann eine Anrechnung der ausländischen Steuer nach Par. 34c EStG beantragt werden — das mildert die Belastung, beseitigt sie aber nicht immer vollständig.
FAQ: Häufige Fragen zur Berechnung der Wegzugssteuer
Wie hoch ist die Wegzugssteuer in Prozent?
Es gibt keinen festen Steuersatz. Die Wegzugssteuer ist Einkommensteuer auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn. Durch das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) und den progressiven Steuertarif liegt die effektive Belastung in der Regel zwischen 19 % und 28,5 % des fiktiven Gewinns — je nach Gesamteinkommen im Wegzugsjahr. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können es bis zu 30,5 % werden.
Kann ich die Wegzugssteuer selbst berechnen?
Die Grundformel (Gemeiner Wert minus Anschaffungskosten, davon 60 %, multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) kannst du selbst anwenden. Die größte Unbekannte ist der gemeine Wert deiner Anteile — hier entscheidet die Bewertungsmethode über Zehntausende oder Hunderttausende Euro. Für eine belastbare Berechnung brauchst du mindestens eine professionelle Unternehmensbewertung.
Was kostet ein IDW S1-Gutachten — und wann lohnt es sich?
Die Kosten liegen je nach Komplexität zwischen 4.000 und 25.000 Euro. Faustregel: Wenn deine GmbH nach dem vereinfachten Verfahren auf mehr als 500.000 Euro bewertet wird und du glaubst, dass der tatsächliche Marktwert deutlich darunter liegt (z. B. durch Inhaberabhängigkeit, Branchenrisiko oder sinkende Erträge), lohnt sich ein Gutachten fast immer. Bei einem Firmenwert von 1 Mio. Euro kann die Steuerersparnis leicht im sechsstelligen Bereich liegen.
Gilt der Freibetrag von 9.060 Euro bei der Wegzugssteuer?
Ja, der Freibetrag nach Par. 17 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich anwendbar. Allerdings wird er ab einem Veräußerungsgewinn von 36.100 Euro gekürzt und ist bei 45.160 Euro vollständig aufgebraucht. Da die Wegzugssteuer in der Praxis fast immer höhere Beträge betrifft, spielt der Freibetrag so gut wie keine Rolle.
Was passiert, wenn meine GmbH am Wegzugstag weniger wert ist als meine Anschaffungskosten?
Dann entsteht kein fiktiver Veräußerungsgewinn und keine Wegzugssteuer. Allerdings kannst du den fiktiven Verlust auch nicht steuerlich geltend machen. Die Wegzugsbesteuerung ist eine Einbahnstraße: Sie erfasst nur den Vermögenszuwachs, nie den Verlust.
Wird die Wegzugssteuer auch bei Umzug innerhalb der EU fällig?
Ja. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen EU/EWR- und Drittstaatenwegzügen. Die frühere dauerhafte Stundung für EU-Wegzüge wurde ersatzlos gestrichen. Ob diese Gleichbehandlung europarechtskonform ist, wird derzeit gerichtlich geprüft — eine EuGH-Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet.
Kann ich die Wegzugssteuer von der Steuer im Zuzugsland anrechnen lassen?
Das hängt vom DBA ab. Neuere Abkommen (z. B. mit der Schweiz, den USA, Österreich) enthalten Wertverknüpfungsklauseln, die eine Doppelbesteuerung verhindern. Der Zuzugsstaat setzt dann den Wegzugswert als neue Anschaffungskosten an. Ohne solche Klausel besteht Doppelbesteuerungsrisiko — eine Anrechnung nach Par. 34c EStG ist möglich, beseitigt die Doppelbelastung aber nicht immer vollständig.
Fazit: Die Berechnung ist komplex — aber steuerbar
Die Wegzugsbesteuerung ist keine Pauschalsteuer mit einem festen Prozentsatz. Sie ist ein Zusammenspiel aus Unternehmensbewertung, Teileinkünfteverfahren und persönlichem Steuertarif. Und genau das bedeutet: An jeder dieser drei Stellschrauben kannst du drehen.
Der größte Hebel ist fast immer die Unternehmensbewertung. Ein IDW S1-Gutachten, das die tatsächlichen Risiken und die Inhaberabhängigkeit deiner GmbH abbildet, kann die Steuerlast um Hunderttausende Euro senken. Der zweitgrößte Hebel ist die Steuerplanung im Wegzugsjahr — je niedriger dein übriges Einkommen, desto niedriger der Durchschnittssteuersatz auf den fiktiven Gewinn.
Kein Online-Rechner kann dir diese Arbeit abnehmen. Aber du kannst jetzt die Mechanik — und weißt, welche Zahlen du mit deinem Steuerberater besprechen solltest, bevor du den Flug buchst.
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