Steuer

Wegzugsteuer für Einzelunternehmer??? Nein – die Entstrickungssteuer!

Wegzugsbesteuerung als Einzelunternehmer? § 6 AStG trifft dich meist NICHT – aber die Entstrickungssteuer schon. Was Selbständige beim Auswandern wirklich zahlen.

Gute Nachricht für Einzelunternehmer und Selbständige: Die klassische Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG trifft dich in der Regel nicht. Schlechte Nachricht: Es gibt einen zweiten, kaum bekannten Mechanismus – die Entstrickungssteuer – und die kann teuer werden. Wer als Freiberufler oder Einzelunternehmer nach „Wegzugsteuer für Selbständige" sucht, meint fast immer diesen zweiten Fall. Dieser Artikel trennt beides sauber.

In den nächsten Minuten weißt du, warum § 6 AStG dich als Einzelunternehmer meist verschont – und ab wann stattdessen die Entstrickungssteuer auf dein Betriebsvermögen greift, die du über § 4g auf fünf Jahre strecken oder mit einer deutschen Betriebsstätte ganz vermeiden kannst. Eine Konstellation kippt die „gute Nachricht" allerdings – und sie betrifft mehr Selbständige, als du denkst.

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung im Sinne des § 4 StBerG. Lass deinen Fall individuell prüfen.

Warum § 6 AStG Einzelunternehmer nicht erfasst

Die Wegzugsbesteuerung knüpft ausschließlich an Anteile an Kapitalgesellschaften an (GmbH, AG, UG – § 17 EStG, ab 1 %). Ein Einzelunternehmen ist keine Kapitalgesellschaft, sondern ein Personenunternehmen – es gibt keine „Anteile", deren stille Reserven fingiert veräußert würden. Reine Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) fallen also nicht unter § 6 AStG (§ 6 AStG).

Damit ist die häufigste Sorge vom Tisch – aber nur diese eine.

Die beiden Mechanismen im direkten Vergleich

Wegzugsteuer (§ 6 AStG) Entstrickung (§ 4 Abs. 1 S. 3, § 16 Abs. 3a EStG)
Anknüpfungspunkt Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens
Auslöser Ende der unbeschränkten Steuerpflicht Verlagerung/Zuordnung ins Ausland, Betriebsaufgabe
Wer GmbH-/AG-/UG-Gesellschafter Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschafter
Streckung 7 Jahresraten, i. d. R. gegen Sicherheit Ausgleichsposten § 4g EStG, 5 Jahre
Rückkehr hilft ja (7, auf Antrag bis 12 Jahre) nein – keine vergleichbare Regelung
Vermeidbar durch Struktur/Holding vor dem Wegzug Erhalt einer deutschen Betriebsstätte

Die letzte Zeile ist der eigentliche Unterschied: Bei der Wegzugsteuer geht es um Umbau vor dem Stichtag, bei der Entstrickung um die Frage, ob Deutschland sein Besteuerungsrecht überhaupt verliert.

Das große Aber: die Entstrickungssteuer

Verlagerst du Betriebsvermögen ins Ausland oder gibst deine deutsche Betriebsstätte auf, greift die Entstrickungsbesteuerung – stille Reserven werden aufgedeckt, obwohl kein Verkauf stattfindet. Der Fiskus will verhindern, dass Wirtschaftsgüter unbesteuert aus dem deutschen Zugriff verschwinden.

Situation Norm Folge
Einzelnes Wirtschaftsgut ins Ausland § 4 Abs. 1 S. 3 EStG fiktive Entnahme zum gemeinen Wert
Ganzer Betrieb ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG fiktive Betriebsaufgabe
Streckung (Anlagevermögen) § 4g EStG 5 Jahre, seit 2022 auch Drittstaaten

Den vollständigen Überblick liefert der Entstrickungssteuer-Guide.

Der Posten, den fast alle vergessen: der Firmenwert

Viele Selbständige rechnen mit ihrer Anlagenliste – Laptop, Kamera, Fahrzeug – und kommen auf überschaubare stille Reserven. Der größte Posten steht dort aber nicht drin: der Geschäfts- oder Firmenwert. Kundenstamm, Marke, eingespielte Prozesse, wiederkehrende Umsätze haben einen Wert, der in keiner Bilanz auftaucht, weil er selbst geschaffen wurde. Bei einer fiktiven Betriebsaufgabe wird genau er mitbewertet.

Für eine gut laufende Agentur, Praxis oder Kanzlei ist das regelmäßig der dominierende Betrag – und der Grund, warum die Entstrickung teurer ausfällt als erwartet. Auch hier gilt: Eine begründete Bewertung schlägt eine Schätzung.

Was das konkret bedeutet

  • Bleibt eine deutsche Betriebsstätte bestehen (Büro, Personal, Substanz) und bleiben die Wirtschaftsgüter ihr zugeordnet, wird oft nichts ausgelöst – Deutschland behält sein Besteuerungsrecht.
  • Gibst du den deutschen Betrieb auf oder überführst Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte, drohen Entstrickung bzw. Betriebsaufgabegewinn. Details: Betrieb ins Ausland verlegen.
  • Für die Überführung in eine EU-/EWR- und seit 2022 auch Drittstaaten-Betriebsstätte gibt es den Ausgleichsposten (§ 4g EStG), der die Steuer über fünf Jahre streckt.

Freiberufler: der Sonderfall im Sonderfall

Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt (§ 18 EStG) – Ärztin, Anwalt, Architektin, Beraterin, Creator – hat oft besonders wenig Anlagevermögen und besonders viel personengebundenen Wert. Zwei Konsequenzen:

Erstens ist die Betriebsstätten-Frage schwieriger zu beantworten. Eine „feste Geschäftseinrichtung" im Sinne des § 12 AO braucht mehr als eine Meldeadresse; ein leeres Büro, in dem niemand arbeitet, trägt die Argumentation nicht. Zweitens wandert bei rein persönlicher Leistungserbringung der Wert faktisch mit dir – was die Frage, was überhaupt „verlagert" wurde, zur Auslegungsfrage macht. Genau deshalb ist hier die Dokumentation entscheidend: Wo wird gearbeitet, wo sitzen Auftraggeber, wo entsteht die Leistung.

Gestaltung für Einzelunternehmer und Selbständige

  • Deutsche Betriebsstätte erhalten: vermeidet die Entstrickung für die dort verbleibenden Wirtschaftsgüter.
  • § 4g-Ausgleichsposten nutzen: Steuer auf fünf Jahre strecken.
  • Firmenwert realistisch bewerten: auch bei der Betriebsaufgabe zählt eine saubere Bewertung.
  • Rechtsform vorab prüfen: Manchmal ist es sinnvoll, vor dem Wegzug bewusst NICHT in eine GmbH umzuwandeln, um nicht in § 6 AStG zu geraten – im Einzelfall abwägen.
  • Reihenfolge und Vorlauf: Wie bei der Wegzugsteuer wirkt Gestaltung fast nur vor dem Stichtag. Rechne mit etwa zwölf Monaten.

Der Sonderfall, der viele überrascht

Viele „Einzelunternehmer" halten daneben doch GmbH-Anteile – und sind für diesen Teil sehr wohl in § 6 AStG. Sobald eine solche Beteiligung 1 % erreicht und die Sieben-Jahres-Regel erfüllt ist, gilt für die Anteile die normale Wegzugsteuer – parallel zur Entstrickung des Betriebsvermögens. Prüfe dein gesamtes Portfolio, nicht nur das Einzelunternehmen. Wie es bei der GmbH läuft, steht im GmbH-Artikel.

Ob sich deine stillen Reserven über eine deutsche Betriebsstätte oder den § 4g-Ausgleichsposten wirklich entschärfen lassen, hängt an Details deiner Struktur – die schauen wir uns im kostenlosen Strategiegespräch an, bevor das Finanzamt sie bewertet.

FAQ

Zahle ich als Einzelunternehmer Wegzugsteuer? Nicht nach § 6 AStG – der betrifft nur Kapitalgesellschaftsanteile. Es kann aber die Entstrickungsbesteuerung (§ 4 Abs. 1 S. 3, § 16 Abs. 3a EStG) greifen.

Was ist die Entstrickungssteuer einfach erklärt? Sie deckt stille Reserven deines Betriebsvermögens auf, wenn du sie dem deutschen Besteuerungszugriff entziehst – etwa durch Verlagerung ins Ausland.

Kann ich die Entstrickungssteuer strecken? Bei Anlagevermögen über den Ausgleichsposten nach § 4g EStG auf fünf Jahre – seit 2022 auch bei Drittstaaten.

Zählt mein Kundenstamm mit? Ja. Der selbst geschaffene Firmenwert steht in keiner Bilanz, wird bei einer fiktiven Betriebsaufgabe aber mitbewertet – bei Dienstleistern oft der größte Posten.

Hilft mir die Rückkehr-Regelung auch? Nein. Die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG gilt für die Wegzugsteuer auf Anteile, nicht für die Entstrickung.

Reicht ein angemietetes Büro als deutsche Betriebsstätte? Nur wenn dort tatsächlich Tätigkeit stattfindet. Eine feste Geschäftseinrichtung nach § 12 AO verlangt Substanz, keine Adresse.

Und wenn ich zusätzlich GmbH-Anteile habe? Dann gilt für diese Anteile die normale Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – unabhängig von deinem Einzelunternehmen.


Einzelunternehmer, Freiberufler oder Mischform? Die Grenze zwischen „keine Wegzugsteuer" und „Entstrickungsfalle" verläuft feiner, als es aussieht – im kostenlosen 45-Minuten-Strategiegespräch klären wir, wo du wirklich stehst. Kein Verkaufsgespräch, nur Klarheit. → Strategiegespräch buchen.

Quellen: § 6 AStG · § 4 EStG · § 16 EStG · § 4g EStG · § 12 AO. Keine Steuerberatung im Sinne des § 4 StBerG.

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