Steuer

Wie wird die Wegzugsbesteuerung berechnet? 5 Rechenbeispiele

Wie wird die Wegzugsbesteuerung berechnet? Formel, Teileinkünfteverfahren und 5 konkrete Rechenbeispiele inkl. Bewertungsoptimierung und Ratenzahlung.

Die Wegzugsteuer ist kein fester Prozentsatz – sie ergibt sich aus gemeinem Wert, Anschaffungskosten und deinem persönlichen Steuersatz. Wer „Wegzugsteuer berechnen" googelt, will eine Zahl. Dieser Artikel liefert die Formel und fünf durchgerechnete Beispiele, damit du deine Größenordnung selbst überschlägst.

In den nächsten Minuten weißt du, wie sich deine Wegzugsteuer aus gemeinem Wert, Anschaffungskosten und Steuersatz zusammensetzt – und rechnest deine eigene Größenordnung an fünf durchgerechneten Beispielen selbst nach. Ein einziger Stellhebel entscheidet dabei über sechsstellige Unterschiede bei sonst identischer GmbH – und die meisten übersehen ihn.

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung im Sinne des § 4 StBerG. Lass deinen Fall von einem Steuerberater prüfen.

Erst prüfen: Bist du überhaupt betroffen?

Bevor du rechnest, klär die Vorfrage – sie entscheidet, ob die Formel für dich überhaupt gilt. § 6 AStG greift, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  1. Du hältst Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % im Sinne des § 17 EStG (auch wenn du die Schwelle nur irgendwann in den letzten fünf Jahren erreicht hast).
  2. Du warst in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Trifft eine der beiden nicht zu, ist die Wegzugsteuer kein Thema – die Entstrickung deines Betriebsvermögens kann es aber trotzdem sein. Und Achtung: Erfasst sind nicht nur GmbH-Anteile, sondern auch Anteile an einer AG oder UG.

Die Grundformel

Fiktiver Gewinn = gemeiner Wert der Anteile − Anschaffungskosten. Davon sind 60 % steuerpflichtig, darauf dein persönlicher Steuersatz – effektiv rund 28,5 % des Wertzuwachses. Die Berechnung folgt § 6 AStG in Verbindung mit § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren (§ 6 AStG, § 17 EStG).

Schritt Größe
Gemeiner Wert der Anteile Verkehrswert (Gutachten oder Finanzamt-Schätzung)
− Anschaffungskosten Stammkapital oder Kaufpreis
= Fiktiver Gewinn stille Reserve
× 60 % steuerpflichtiger Anteil (Teileinkünfteverfahren)
× ~45 % + Soli ≈ 28,5 % effektiv auf den Gesamtgewinn

Die „rund 28,5 %" sind eine Obergrenze für den Spitzensteuersatz: 60 % × 45 % = 27 %, plus Solidaritätszuschlag ergibt etwa 28,5 %. Liegt dein persönlicher Satz niedriger, sinkt der Effektivsatz entsprechend – wer im Wegzugsjahr sonst kaum Einkünfte hat, landet deutlich darunter. Umgekehrt kann der fiktive Gewinn selbst dich erst in den Spitzensatz heben: Er zählt als Einkunft des Wegzugsjahres.

Schritt 1: Den gemeinen Wert bestimmen

Der gemeine Wert ist der größte Hebel. Fehlt ein Gutachten, schätzt das Finanzamt oft mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG): durchschnittlicher Jahresertrag × Faktor 13,75. Das führt regelmäßig zu überhöhten Werten. Ein Gutachten nach IDW S1 kommt oft 20–40 % niedriger heraus.

Der Grund liegt in der Methode: Der pauschale Faktor kennt dein Unternehmen nicht. Er weiß nicht, dass 60 % des Umsatzes an zwei Kunden hängen, dass der Wert im Wesentlichen an dir als Person klebt, dass ein Großauftrag ausläuft oder dass die Branche unter Druck steht. Ein IDW-S1-Gutachten darf genau diese Risiken abbilden – und begründet damit einen niedrigeren, aber belastbaren Wert. Wichtig ist der Stichtag: Bewertet wird der Zeitpunkt, an dem die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Ein Gutachten, das erst nach dem Umzug beauftragt wird, kommt zu spät.

Fünf Rechenbeispiele

Beispiel 1: Die kleine GmbH

Wert 800.000 €, AK 25.000 € → Gewinn 775.000 € → 60 % = 465.000 € → Steuer ≈ 220.000 €.

Beispiel 2: Der etablierte Mittelständler

Wert 3.000.000 €, AK 25.000 € → Gewinn 2.975.000 € → 60 % = 1.785.000 € → Steuer ≈ 845.000 €.

Beispiel 3: Das skalierte Unternehmen

Wert 5.000.000 €, AK 25.000 € → Gewinn 4.975.000 € → 60 % = 2.985.000 € → Steuer ≈ 1.415.000 €.

Beispiel 4: Mit Bewertungsoptimierung

Gleiche GmbH wie Beispiel 2, aber IDW-S1-Gutachten setzt den Wert auf 2.100.000 € (−30 %) → Gewinn 2.075.000 € → 60 % = 1.245.000 € → Steuer ≈ 590.000 €. Ersparnis gegenüber der Finanzamt-Schätzung: rund 255.000 €.

Beispiel 5: Mit Schenkung an zwei Kinder

Vor dem Wegzug werden Anteile im Wert von 800.000 € (2 × 400.000 € Freibetrag, § 16 ErbStG) auf zwei Kinder übertragen, die in Deutschland bleiben. Der wegzugssteuerpflichtige Restanteil sinkt entsprechend – die Bemessungsgrundlage schrumpft, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

In allen Fällen ist die Steuer fällig, ohne dass ein Euro Verkaufserlös geflossen ist.

Ob der gemeine Wert bei dir wirklich so hoch liegt wie eine Finanzamt-Schätzung – oder sich wie in Beispiel 4 um Hunderttausende drücken lässt – rechnen wir im kostenlosen Strategiegespräch an deinen echten Zahlen durch, bevor das Finanzamt seine ansetzt.

Schritt 2: Ratenzahlung einrechnen

Die Steuer musst du nicht auf einen Schlag zahlen – sieben Jahresraten sind möglich (§ 6 Abs. 4 AStG). Beispiel 2 bedeutet also rund 120.000 € pro Jahr statt 845.000 € sofort. Zwei Punkte gehören dazu: Die Ratenzahlung wird in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt – du musst also etwas stellen können, etwa eine Bankbürgschaft oder verpfändete Anteile. Und die Stundung ist an Bedingungen geknüpft: Schüttest du kumuliert mehr als 25 % des gemeinen Werts aus, entfällt sie rückwirkend (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 AStG). Die frühere zinslose, unbefristete Stundung für EU-/EWR-Wegzüge gibt es in dieser Form nicht mehr.

Schritt 3: Die Rückkehr-Option mitrechnen

Ziehst du innerhalb von sieben Jahren wieder nach Deutschland und hältst die Anteile weiter, entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend (§ 6 Abs. 3 AStG); auf Antrag lässt sich die Frist auf bis zu zwölf Jahre verlängern. Wer den Wegzug ohnehin als Etappe plant, rechnet also nicht mit einer endgültigen Steuer, sondern mit einer besicherten Zwischenfinanzierung. Voraussetzung ist, dass du die Rückkehrabsicht von Anfang an belegst und die Meldepflichten einhältst – nachträglich lässt sich das nicht konstruieren.

Die vier häufigsten Rechenfehler

  • Umsatz statt Eigenkapitalwert. Der gemeine Wert ist der Wert der Anteile, nicht der Jahresumsatz. Verbindlichkeiten mindern ihn.
  • Anschaffungskosten unterschätzt. Nicht nur das Stammkapital zählt, sondern auch spätere Einlagen und ein gezahlter Kaufpreis. Jeder Euro hier senkt den fiktiven Gewinn.
  • Den eigenen Steuersatz pauschal mit 45 % angesetzt. Der fiktive Gewinn wird mit deinen übrigen Einkünften des Wegzugsjahres zusammengerechnet – das kann in beide Richtungen wirken.
  • Nur die GmbH betrachtet. Mehrere Beteiligungen werden jede für sich geprüft; auch Fondsanteile können betroffen sein.

Was ins Bewertungsgutachten gehört

Ein belastbares IDW-S1-Gutachten berücksichtigt Ertragslage, Risiken, Abhängigkeiten (z. B. von einer Person), Zukunftsaussichten und Branchenmultiplikatoren. Genau diese Faktoren fehlen der pauschalen Finanzamt-Schätzung – deshalb liegt sie meist höher. Rechne die Gutachtenkosten gegen: Bei Beispiel 4 stehen einem vier- bis fünfstelligen Honorar rund 255.000 € Unterschied gegenüber.

FAQ

Welcher Steuersatz gilt? Dein persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 % + Soli), angewendet auf 60 % des fiktiven Gewinns.

Warum nur 60 %? Teileinkünfteverfahren nach § 17 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG – 40 % bleiben steuerfrei.

Kann das Finanzamt meinen Wert schätzen? Ja, meist über das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG). Ein eigenes Gutachten ist fast immer günstiger.

Zählen Schulden der GmbH wertmindernd? Ja, der gemeine Wert ist der Eigenkapitalwert, nicht der Umsatz.

Ab welcher Beteiligung bin ich betroffen? Ab 1 % im Sinne des § 17 EStG – zusätzlich müssen sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht vorliegen.

Muss ich Sicherheiten stellen, wenn ich in Raten zahle? In der Regel ja. Die Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG wird üblicherweise nur gegen Sicherheitsleistung gewährt.

Was passiert, wenn ich zurückkomme? Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (auf Antrag bis zwölf) entfällt die Steuer rückwirkend, wenn du die Anteile behalten und die Absicht dokumentiert hast.


Deine Größenordnung hängt an einem Wert, den du beeinflussen kannst. Hol dir dazu unsere kostenlose Rechenvorlage – und wenn du deine echten Zahlen einordnen willst, rechnen wir sie im kostenlosen 45-Minuten-Strategiegespräch gemeinsam durch: kein Verkaufsgespräch, nur Klarheit. → Strategiegespräch buchen.

Quellen: § 6 AStG · § 17 EStG · § 3 Nr. 40 EStG · §§ 199 ff. BewG. Beispielwerte vereinfacht; keine Steuerberatung im Sinne des § 4 StBerG.

Nächster Schritt

Finde in wenigen Minuten deine Route.

Der Freiheits-Check zeigt dir, welcher Weg zu deiner Situation passt — und sagt dir auch, wenn keiner passt.